Leserbriefarchiv: Joe Wein
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Bitte beachten Sie auch das Leserbriefarchiv von Jorgen Schäfer
Hamburger Abendblatt
Leserbrief zum Artikel "
Hanfbus: Hochbahn reagiert auf Protest"
15.05.2004
Dass für Harald Krüger (CDU) jede Werbung für Drogenkonsum "unannehmbar" ist, ist zu begrüssen. Unverständlich ist dagegen, dass seine Partei jahrelang ein europaweites Werbeverbot bei jener Droge verhindert hat, die jährlich 100.000 Menschen in Deutschland tötet: Tabak. Cannabis ist gewiss nicht harmlos, aber es hat kein vergleichbares Suchtpotenzial zu Nikotin. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Cannabis gehört legalisiert und besteuert, weil Strafen hier niemanden schützen: In Deutschland gibt es prozentual nicht weniger, sondern mehr Cannabiskonsumenten als in Holland, wo Cannabis seit 28 Jahren offiziell geduldet und in Coffeeshops verkauft wird. Weil der Handel in Deutschland aber verfolgt wird, weichen viele Konsumenten, die nicht in einer kriminellen Szene einkaufen wollen, auf den Eigenanbau aus. Daher auch die rege Nachfrage nach Gartenzubehör, wie es jene Firma anbietet, deren Werbung nun gestoppt wurde, obwohl sie - anders als Zigarettenwerbung - nicht für den Konsum wirbt.
Joe Wein
Münchner Merkur
Leserbrief zum Artikel "
Drogen aller Art im Würmtal zu finden"
von KATHARINA KORB, 13.04.2004
Cannabis sollte in staatlich kontrollierten Fachgeschäften an Erwachsene verkauft werden. Dann könnte sich die Polizei wieder um echte Kriminelle kümmern. Die für sinnlose Strafverfolgung verwendeten Steuermittel könnten stattdessen in ehrliche und glaubwürdige Aufklärung investiert werden, wie in den Niederlanden, wo Cannabis seit nunmehr 28 Jahren offiziell geduldet wird. Sein Konsum ist dort trotzdem nicht weiter verbreitet als in Deutschland oder auch in Bayern. Schon vor zehn Jahren erkannte das Bundesverfassungsgericht an, dass die dem Verbot zugrundeliegende These, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge" zum Konsum "harter" Drogen, von Experten "überwiegend abgelehnt" wird. Das hinderte Herrn Trebes von der Polizei nicht daran, am Stammtisch der Kraillinger Jungen Union das Gegenteil zu behaupten. Tatsächlich greift der Großteil der Cannabiskonsumenten nie zu anderen illegalen Drogen. "Einstiegsdrogen", wenn es so etwas überhaupt gibt, sind eher das erste Bier oder die erste Zigarette, die Jahre vor dem ersten Joint probiert werden. Trotzdem fordert niemand ein Verbot dieser beiden derzeit legalen Drogen für Erwachsene. Dass Cannabis "sehr schnell abhängig" mache, entspricht ebenfalls nicht dem aktuellen Erkenntnisstand. Eine psychische Abhängigkeit tritt laut einer Studie im Auftrag des ehemaligen Gesundheitsministers Horst Seehofer nur bei etwa 8% der Konsumenten auf (vergleichbar mit der entsprechenden Rate bei Alkohol und wesentlich weniger als bei Nikotin). Eine körperliche Abhängigkeit wie etwa bei Heroin oder Alkohol ist bei Cannabis nicht bekannt. Dass man Cannabis "überall kriegt", wie Herr Trebes schließlich eingesteht, offenbart, dass das derzeitige Verbot in der Praxis gar nicht durchsetzbar ist.
Joe Wein
Süddeutsche Zeitung
Leserbrief zum Artikel "
Drei Jahre Haft für Dealer", 26.11.2003
Die drei Jahre hinter Gittern für den nicht vorbestraften 27-Jährigen wegen Cannabishandels werden den bayerischen Steuerzahler über 100.000 Euro kosten. Der Nutzen ist mehr als fraglich. Wie die SZ vor einem Jahr berichtete, sind Münchens Schüler laut einer Studie sogar bundesweit führend beim Konsum von Cannabis und auch Alkohol. Laut wissenschaftlicher Erhebungen ist Cannabiskonsum in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo der Verkauf geringer Mengen Cannabis an Erwachsene seit mehr als einem Vierteljahrhundert toleriert wird. Statt auf sinnlose Strafverfolgung sollte der Staat auf sachliche Aufklärung setzen. Eine Berechnung des Deutschen Hanfverbands in Berlin kam zu folgendem Ergebnis: "Selbst bei sehr vorsichtigen Schätzungen und Annahmen kann man davon ausgehen, dass bei einer Cannabislegalisierung mindestens 984 Mio. € pro Jahr direkt in die Staatskassen fließen. Ein Vielfaches davon scheint wahrscheinlich." Rechnet man diese Zahlen auf Bayern um, dann entgehen dem bayerischen Finanzministerium durch das Cannabisverbot mindestens 148 Millionen Euro pro Jahr, die derzeit im Schwarzmarkt versickern bzw. für den Strafvollzug aufgewendet werden müssen.
Joe Wein
Hamburger Abendblatt
Leserbrief zum Artikel "
Haftstrafe für Drogengärtner", 28.11.2003
Dreieinhalb Jahre Haft auf Steuerzahlerkosten (ca. 95.000 Euro) für 0,15 Hektar Hanf - das zeigt wie irrational unsere Drogenpolitik ist. Sowohl Hanf als auch Tabak sind Drogen, die in Deutschland von Millionen Menschen konsumiert werden. Tabakkonsum kostet pro Jahr 100.000 Menschen in Deutschland das Leben; von Cannabis ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis bekannt. Über 1000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland bauen Tabak an, im Schnitt 4,7 Hektar pro Betrieb und werden dafür aus Steuermitteln gefördert. Dass wir uns nicht falsch verstehen: Die badischen und rheinländischen Tabakbauern verdienen genausowenig, ins Gefängnis gesperrt zu werden wie dieser Hanfgärtner. Am vernünftigsten wäre der Mittelweg: Weder Strafverfolgung noch Subventionen, dafür ein Werbeverbot, Besteuerung und sachliche Aufklärung der Konsumenten dieser Drogen.
Joe Wein
Thüringer Allgemeine
Leserbrief zum Artikel "
Unterschätztes Cannabis"
von Jürgen REICHENBÄCHER, 12.11.2003
Wenn 200.000 Deutsche von Cannabis abhängig sind, wie von Herrn Bader im Artikel angegeben, dann sind 94% der laut offiziellen Studien 3,4 Millionen aktuellen Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht abhängig. Tatsächlich unterscheidet sich der Bevölkerungsanteil der häufigen Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht wesentlich von der entsprechenden Rate in den Niederlanden, wo Cannabis bereits seit 27 Jahren offiziell geduldet wird. Eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium fand dazu 1997: "Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." Statt alle Cannabiskonsumenten als Kriminelle zu behandeln, sollte der Staat seine knappen Mittel in Prävention und Hilfsangebote investieren. Eine Legalisierung und Besteuerung wäre langfristig der sinnvollste Weg, um Probleme zu minimieren.
Joe Wein
Märkische Oderzeitung (Brandenburg)
Leserbrief zum Artikel "Richstein gegen Legalisierung von Cannabis", 06.11.2003
Das Strafrecht ist nicht dazu da, um Erwachsene zu bevormunden sondern um Menschen vor Schädigung oder Gefährdung durch andere zu schützen. Wer Cannabis zum Eigenkonsum besitzt, gefährdet damit niemanden. Wer auf öffentlichen Strassen rast, dagegen schon. Das sollte sich vielleicht auch Frau Richstein hinter die Ohren schreiben, die vor einem Jahr zu einem Monat Fahrverbot verurteilt worden war, nachdem sie mit 140 auf der Landstrasse geblitzt worden war. Mit Strafverfolgung bei Cannabisbesitz schafft der Staat Probleme, wo vorher meist keine waren. Nur 2 bis 8% der Cannabiskonsumenten entwickeln eine psychische Abhängigkeit (weniger als bei Alkohol), der Rest tut es nicht. Eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis nicht, anders als etwa bei Alkohol. Das strafrechtliche Verbot des Cannabisbesitzes zeigt schon lange keine Wirkung mehr, weil es nicht glaubwürdig ist. Alkohol und Tabak dürfen legal an 16-Jährige verkauft werden und beworben werden, aber ein Erwachsener der Cannabis konsumiert wird als Krimineller behandelt. Die Sinnlosigkeit des Verbots zeigt sich auch an der Tatsache, dass Cannabiskonsum in den Niederlanden nach 27 Jahren Tolerierung nicht weiter verbreitet ist als in Deutschland. Dabei könnte eine Legalisierung bundesweit eine Milliarde Euro Steuern sparen und 13500 neue Arbeitsplätze schaffen, wie der Deutsche Hanf Verband (DHV) errechnete. Allein in Brandenburg wären das 31 Millionen Euro an Steuergeldern pro Jahr und über 420 Arbeitsplätze.
Joe Wein
Tageblatt (Luxemburg)
Leserbrief zum Artikel "Kiffen in der Pubertät ist besonders gefährlich", 24.10.2003
Der Artikel am 24.10. zu Cannabis in der Pubertät nahm Bezug auf eine Studie aus Bremen. Wie aussagekräftig diese Studie wirklich ist, lässt sich nur schwer sagen. Als Argument für ein Festhalten an der Strafverfolgung von kiffenden Mitmenschen ist sie jedoch wenig geeignet.
Die Bremer Wissenschaftler studierten keine Jugendlichen sondern junge Ratten, die immerhin ihre Pubertät fünfzig mal schneller durchlaufen als ein Mensch. Diese Tiere bekamen an 60% aller Tage eine Substanz, die dem Cannabiswirkstoff ähnelt. Nur etwa ein Zehntel aller Cannabisraucher konsumiert so häufig Cannabis wie diese Versuchstiere, und auch dann nicht gleich drei bis sechs Gramm pro Tag, was der im Experiment verwendeten Dosis entspräche. Eine direkte Übertragung der Ergebnisse auf menschliche Konsumenten ist damit problematisch.
Sehr interessant war dagegen die Grafik zum Ländervergleich, die eindrucksvoll zeigte, wie sinnlos strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten als Präventionsstrategie ist. Danach ist ausgerechnet das so Cannabis-repressive Frankreich Europameister beim Kiffen unter jungen Menschen. Die liberalen Niederlande mit ihren Coffeeshops finden sich nur im Mittelfeld, zusammen mit dem strengen Norwegen oder dem liberalen Italien. Eine niedrige Cannabiskonsumrate findet man sowohl im strengen Finnland als auch im drogenpolitisch liberalen Portugal, wo Cannabiskonsum keine Straftat ist. Es lässt sich kein konsistenter Zusammenhang zwischen dem Grad der strafrechtlichen Intoleranz gegenüber Cannabiskonsumenten und der jeweiligen Verbreitung des Konsums feststellen.
Das für Strafverfolgung nutzlos aufgewendete Geld wäre in glaubwürdiger Aufklärung sinnvoller angelegt.
Joe Wein
Dieser Leserbrief wurde am 03.11.2003 im Tageblatt abgedruckt.
Neues Deutschland
Leserbrief zum Artikel "Jeder vierte Jugendliche sucht die Sucht"
von Rainer Funke, 30.09.2003
Konrad Freiberg, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei nannte den Vorstoss der Berliner Grünen und der FDP, die Obergrenze der "geringen Menge" anzuheben und die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften als Modellversuch zu erproben, ein "falsches Signal". Damit würden "kostspielige[n] Aufklärungsaktionen für ein drogenfreies Leben (...) ad absurdum geführt".
Ein drogenfreies Leben ist individuell durchaus möglich, ist aber weit von vorherrschenden gesellschaftlichen Normen entfernt. So hatten laut einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Jahre 2000 etwa 94,5% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Alkohol konsumiert. Das heisst konkret, dass nur etwa 2,6 Millionen Angehörige dieser Altersgruppe auf die Droge Alkohol gänzlich verzichten. Berücksichtigt man auch Koffein und Arzneimittel, dann dürfte der Anteil der wirklich "drogenfrei" lebenden Erwachsenen noch weit geringer ausfallen. Eine Forderung nach einem drogenfreien Leben mag daher beim Einzelnen auf Zustimmung stossen, geht im grossen und ganzen aber an der bestehenden gesellschaftlichen Realität vorbei. Wie glaubwürdig ist eine strikte Abstinenzforderung bei Drogen an andere, wenn sie von Menschen erhoben wird, bei denen der Konsum riskanter Drogen wie Alkohol und Nikotin zum persönlichen Alltag gehört?
Was "kostspielige" Öffentlichkeitsarbeit angeht, sind die Waagschalen derzeit sehr ungleich besetzt. Während Bund, Länder und Gemeinden insgesamt weniger als 50 Cent pro Einwohner pro Jahr für Drogen- und Suchtprävention bei legalen und illegalen Suchtmitteln ausgeben, bewirbt die Alkohol- und Tabakindustrie zwei der meistverbreiteten Suchtmittel und "Einstiegsdrogen" mit 550 bzw. 330 Millionen Euro pro Jahr. Damit kommen auf jeden Drogenwerbungs-Euro ganze 5 Drogenpräventions-Cents.
Wir finden, eine erfolgreiche Politik muss sich an der gesellschaftlichen Realität orientieren. Cannabis ist schon lange keine neue, "zusätzliche" Droge mehr. Der frühere Konsens für Repression gegen Konsumenten ist schon vor Jahrzehnten unwiderbringlich zerbrochen. Das Strafrecht hat die stete Zunahme des Konsums in Deutschland in den letzten Jahren - auch in den neuen Bundesländern mit ihrer besonders repressiven Drogenpolitik - nicht aufhalten können.
Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes von 1972 ist Cannabiskonsum in Deutschland laut offiziellen Studien nicht weniger verbreitet als in den Niederlanden, wo der Konsum und der staatlich überwachte Einzelhandel seit über einem Vierteljahrhundert toleriert werden. Das gilt auch und gerade bei Jugendlichen.
Heute konsumieren über drei Millionen Deutsche Cannabis. Das heisst, der Staat kriminalisiert mit dem bestehenden Verbot etwa soviele Menschen, wie bei der letzten Bundestagswahl CSU wählten - ohne jeden vorzeigbaren Nutzen. Staatliche Mittel, die in Grundrechte eingreifen, sind nach dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes nur dann zulässig, wenn sie sowohl notwendig als auch geeignet sind. Nach aktuellen Erkenntnissen erfüllt das Verbot beide Anforderungen nicht.
Die Repression gegen Cannabiskonsumenten verschlingt bei Polizei und Justiz mittlerweile beträchtliche finanzielle und personelle Mittel. Es kann nicht im Interesse der Bürger unseres Landes sein, dass mutmassliche Bankräuber und Mörder aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil wegen der Überlastung der Justiz kein rechtzeitiger Verhandlungstermin möglich ist, während andererseits weiterhin gegen eine sechsstellige Zahl von Cannabiskonsumenten pro Jahr strafrechtlich ermittelt werden muss.
Gleichzeitig verhindert das strafrechtliche Verbot wirksame Alterskontrollen beim Verkauf, glaubwürdige Aufklärung der Konsumenten und eine Besteuerung, mit der besonders in dieser Zeit knapper öffentlicher Kassen wirksamere Präventionsmassnahmen finanziert werden könnten. Bei einer sehr vorsichtigen Schätzung mit Cannabisverkäufen von 500 Millionen Euro pro Jahr brächte allein die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Cannabis dem Staat 80 Millionen Euro pro Jahr, genug um die Mittel für Suchtvorbeugung ohne zusätzliche Belastung von Nichtkonsumenten zu verdreifachen.
Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut im vergangenen Jahr, Cannabis in Apotheken kontrolliert an Erwachsene abzugeben, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Joe Wein
Der Spiegel
Leserbrief zum Artikel "18-Jähriger schneidet sich Penis und Zunge ab", 23.09.2003
Vom gesetzlichen Status einer Droge kann man nicht auf den Grad ihrer Gefährlichkeit schliessen. Wer relativ harmloses Cannabis anbaut, steht mit einem Bein im Gefängnis, aber die Engelstrompete, die hier zu einer Selbstverstümmelung beitrug, wächst legal in Tausenden von deutschen Vorgärten. Die richtige Antwort sind keine neuen Verbote (Selbstverstümmelungen gab's auch schon im Campinggas-Rausch), sondern eine Drogenpolitik, die auf endlich sachliche und glaubwürdige Aufklärung statt wie bisher auf Strafen setzt.
Joe Wein
Neue Westfälische
Leserbrief zum Artikel "Cannabis auf Rezept kein Problem"
von Elmar Kramer, 04.09.03
In den Niederlanden gibt es jetzt Cannabis auf Rezept in Apotheken, in Deutschland nur eine synthetische Version des Cannabiswirkstoffs. Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen beiden Arzneimitteln ist der Preis, insbesondere, weil derzeit die Krankenkassen noch nicht dafür aufkommen. So kosten 20 ml THC-Extrakt in Deutschland 545,87 Euro, fast zehnmal soviel wie 5g Cannnabisblüten in einer niederländischen Apotheke (55 Euro), obwohl beide Medikamente eine vergleichbare Wirkstoffmenge enthalten. Viele Cannabispatienten sind aufgrund ihrer Erkrankungen erwerbsunfähig (z.B. bei Multipler Sklerose) und finanziell gar nicht in der Lage, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Viele Patienten in Deutschland haben deshalb keine Alternative zu illegal erworbenem oder angebautem Cannabis, obwohl sie damit riskieren, vor Gericht zu landen, wie ein an Multipler Sklerose erkrankter Mannheimer, der seit drei Jahren mit der Staatsanwaltschaft ringt. Er wurde zwar dieses Jahr endlich vom Richter freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt und so geht der quälende Rechtsstreit weiter. Der Gesetzgeber müsste längst handeln und auch in Deutschland zumindest den medizinischen Gebrauch von Cannabis straffrei stellen.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
Leserbrief zum Artikel "
Kiloweise Drogen aus dem Müllschacht gezogen"
von Rüdiger Bäßler, 05.07.03
Letztlich ist es belanglos, ob die drei Mitarbeiter des Müllheizkraftwerks Münster 6 kg Cannabis zum eigenen Gebrauch vor der polizeilichen Vernichtung bewahrt haben oder ob es gar mehr war: Selbst wenn die gesamten 11 Tonnen Cannabis, die voriges Jahr bundesweit beschlagnahmt wurden, auf den Schwarzmarkt zurücksickern würden, wäre das nur ein Zwanzigstel der Menge, die trotz des Verbots von über drei Millionen Menschen in Deutschland konsumiert wird. Angesichts der offiziellen Zahlen zur Verbreitung des Cannabiskonsums bleibt nur der Schluß, dass das strafrechtliche Verbot von Cannabis keinen wesentlichen Einfluss auf den Konsum mehr hat. Das zeigt auch die Tatsache, dass sich der Bevölkerungsanteil der regelmäßen Konsumenten in Deutschland nicht wesentlich von dem der Niederlande unterscheidet, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert offiziell toleriert wird. Jeder dritte jüngere Erwachsene in Deutschland hat heute Erfahrung mit Cannabis, einer Substanz die laut Experten weniger gesundheitsschädlich ist als Alkohol und Nikotin. Es wäre längst an der Zeit, das Gesetz auch in Deutschland an die gesellschaftliche Realität anzupassen.
Joe Wein
Hannoversche Allgemeine
Leserbrief zum Artikel "
Polizei stoppt Party im "Fun 2000"", 04.07.2003
Viele Jugendliche wüssten nicht, dass die Einnahme von Drogen strafbar sei, zitieren Sie einen Sprecher der Polizei anlässlich der Razzia in der Disco "Fun2000". Offensichtlich ist es die Polizei, die Nachhilfe zur Rechtslage braucht: Der Konsum von Drogen, egal welcher Art, ist in Deutschland grundsätzlich keine Straftat. Der Gesetzgeber sieht darin zwar eine mögliche Selbstschädigung, aber die ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich straffrei. Drogenkonsum ist keine Straftat. Anders sieht's beim Besitz (auch zum persönlichen Konsum) aus, da dort theoretisch die Möglichkeit zur Weitergabe an Dritte und damit der Fremdschädigung besteht. Die besteht aber auch beim Besitz von Tabak, einer Droge, die alljährlich in Deutschland 100.000 Menschen das Leben kostet, oder bei Alkohol (40.000 Tote), ohne dass der Besitz dieser Drogen illegal wäre. Diese und andere Widersprüche sorgen dafür, dass die Drohung mit dem Strafrecht bei bestimmten Drogen kaum wirksam ist. Drogenpolitik sollte in erster Linie Gesundheitspolitik sein. Infostände, an denen sich Partygänger über Drogen informieren können, sind deshalb eine sinnvollere Maßnahme als polizeiliche Razzien, die auch Personal und damit Geld kosten ohne aber langfristig etwas zu verändern.
Joe Wein
Kölner Stadtanzeiger
Leserbrief zum Artikel "
'Gefahr seit Jahren unterschätzt'"
von Norbert Kurth, 28.06.03
Die bestehenden Probleme von jugendlichen Konsumenten von Cannabis zeigen vor allem, wie unwirksam das Strafrecht als Schutzmittel für sie ist. Im Herbst 2002 verglich eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen das Drogenkonsumverhalten von Schülern in mehreren deutschen Städten. Interessanterweise konsumierten prozentual in München mehr Schüler Cannabis als in jeder anderen untersuchten Stadt oder Region. Dabei ist die bayerische Staatsregierung bekannt für ihre Intoleranz bei Cannabis. Ihre repressive Politik dazu minimierte nicht nur dessen Konsum nicht, sondern führte gleichzeitig auch noch zu höheren Konsumraten bei Alkohol und Nikotin als in anderen Städten.
Anders als von Hauptkommissar Signon laut Artikel behauptet, ist der Konsum von Cannabis keine Straftat. Strafbar ist jedoch der Besitz, der dem Konsum üblicherweise vorausgeht. Solange der Umgang mit Cannabis selbst bei Erwachsenen kriminalisiert und damit automatisch tabuisiert wird, ist vernünftige Prävention schwierig: Wirksame Prävention setzt ehrliche Gespräche und staatlich kontrollierte Abgabe voraus - beide sind nur mit einem Ende der Strafverfolgung machbar.
Laut Studien für das Bundesgesundheitsministerium sind über 80% der aktuellen Cannabiskonsumenten volljährig, also alt genug, Schnaps zu trinken oder eine Ehe einzugehen. Erwachsene haben wenig Verständnis dafür, wenn sich der Staat immer noch als Kindermädchen für sie berufen fühlt. Doch auch die Minderjährigen schützt man nicht, indem man den Handel, wie derzeit, einem unkontrollierten Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen überlässt. Auch das Wissen darum, welche Konsummuster riskant oder schädlich sind, wird kaum weitergegeben, solange die Justiz - anders als bei Alkohol - nur die totale Abstinenz akzeptiert und Konsumenten als Kriminelle stigmatisiert.
Joe Wein
Südwest Presse
Leserbrief zum Artikel "
Riesenfund im Wohnmobil", 31.05.2003
Selbst der Rekordfund von 2,5 Tonnen Cannabis im Hamburger Hafen nimmt nur jene Menge vom Markt, die ohnehin alle drei Tage in Rauch aufgeht, bei rund drei Millionen aktuellen Konsumenten in Deutschland laut offiziellen Studien. Jeder fünfte Erwachsene hat Cannabiserfahrung. Das Verbot kann daran nichts ändern, weil es nicht durchsetzbar ist: In Deutschland konsumieren prozentual nicht weniger Menschen Cannabis als in den toleranten Niederlanden, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert ist. Mit der Verbannung von Cannabis in den Schwarzmarkt verhindert der Staat nur eine Besteuerung analog zu Tabak und Alkohol und stellt sicher, dass stattdessen Kriminelle daran verdienen. Alterskontrollen beim Handel oder Qualitätskontrollen bei der Herstellung werden erst durch eine Aufhebung der Strafverfolgung möglich. Eine Reform wäre daher in Deutschland genauso sinnvoll wie in der Schweiz, wo dieser Schritt derzeit vorbereitet wird. Auch Belgien, Großbritannien und Kanada haben Schritte zur Liberalisierung unternommen bzw. stehen unmittelbar vor einer Cannabisreform.
Joe Wein
Kleine Zeitung
Leserbrief zum Leserbrief von Dr. Heinz Hammer, "Ein Joint ist wie 20 Zigaretten", 08.05.2003
Dr. Hammer behauptet in seinem Leserbrief, ein einziger Cannabisjoint sei
"genauso schädlich wie 20 Zigaretten". In der Veröffentlichung der
Britischen Lungenstiftung (BLF), auf die er sich dabei beruft, sucht man
jedoch dieses 1:20 Verhältnis vergeblich. Dort wird lediglich eine Studie
erwähnt, die eine ähnliche Bronchitishäufigkeit bei zwei Gruppen von
Zigarettenrauchern (ca. 20 Zigaretten pro Tag) bzw. Cannabisrauchern (3 bis
4 Joints pro Tag) festgestellt hat. Also stattdessen 3-4 Joints = 20
Zigaretten? Eine solche Verallgemeinerung auf andere Risiken, wie das von
Emphysem und Krebs, lehnt Dr. Tashkin, der Autor dieser Studie, ausdrücklich
ab. In einer Langzeitstudie zu Emphysem fand er: "Keine Unterschiede wurden
zwischen sogar recht starken Marihuana-Rauchern und Nichtrauchern von
Marihuana beobachtet." Während jedes Jahr rund 10.000 Österreicher an den
Folgen von Tabakkonsum sterben, fand etwa die Langzeitstudie der
Kaiser-Permanente-Krankenkasse in den USA mit 64.000 Teilnehmern keine
erhöhte Sterblichkeit unter Cannabiskonsumenten. Unabhängig vom Ausmass der
Risiken von Cannabis sind diese kein Argument, seine Konsumenten weiterhin
der Strafverfolgung auszusetzen. Ein Vergleich der Konsumraten mit den
liberaleren Niederlanden zeigt, dass das derzeitige strafrechtliche Verbot
keine konsumminimierende Wirkung hat. Es vermeidet mithin also keine
gesundheitlichen Probleme sondern erzeugt nur zusätzliche rechtliche
Probleme.
Joe Wein
Thüringer-Allgemeine
Leserbrief zum Artikel "
Richter befürwortete offenen Vollzug", 05.05.2003
In Ihrem Artikel zum Strafprozess gegen den 23-jährigen angehenden Zahntechniker wegen Handels mit Cannabis ist von der "Einstiegsdroge Haschisch" die Rede. Diese Bezeichnung trifft auf Cannabis (Haschisch, Marihuana) nicht mehr zu als auf Alkohol oder Zigaretten. "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar", fand eine Studie für den damaligen Gesundheitsminister Seehofer (CSU) im Jahre 1998. Eine Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist deshalb kein geeigneter Weg, Probleme mit anderen Drogen zu minimieren. Es stimmt zwar, dass die meisten Heroinabhängigen vorher Cannabis probiert haben. Doch ein noch grösserer Prozentsatz hat Alkohol und Nikotin probiert, ohne dass wir diese beiden legalen Drogen als "Einstiegsdrogen" bezeichnen würden. Etwa 28% der 15 bis 19-jährigen in den Niederlanden und 33% der selben Altersgruppe in Deutschland probieren Cannabis. Wer es im staatlich kontrollierten Coffeeshop erwerben kann, muss nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen, wo man ihm vielleicht auch andere Drogen anbietet. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gab es in den Niederlanden im Jahre 1998 insgesamt 61 Drogentote. Im drogenpolitisch repressiven Baden-Württemberg, das um ein Drittel weniger Einwohner hat, zählte man im selben Jahr 313 Tote. Die Erfahrung zeigt also, dass Repression der falsche Weg ist.
Joe Wein
Deister-Leine-Zeitung
Leserbrief zum Artikel "
Cannabis in der Wohnung gezüchtet", 30.04.2003
Ein 20-jähriger Barsinghäuser bekommt jetzt wegen Cannabisanbaus wahrscheinlich einen Strafprozess, der den Steuerzahler Tausende von Euro kosten wird. Dabei schrieb das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1994 die straflose Einstellung von Ermittlungsverfahren wegen geringer Mengen von Cannabis vor, wenn dabei die Schuld des Täters gering ist. Schuld ergibt sich aus der Möglichkeit von Fremdgefährdung. Die Richter schrieben dazu jedoch, "daß sich gerade im Erwerb zum Zwecke des Eigenverbrauchs die Nachfrage nach der Droge verwirklicht, die den illegalen Drogenmarkt von der Nachfrageseite her konstituiert." Jemand, der wie der Barsinghäuser Hobbygärtner keine kriminelle Schwarzhändler bereichern will und deshalb selbst anbaut, sollte eher noch milder bestraft werden als jemand, der Cannabis von einem Dealer kauft. Ermittlungsverfahren wie dieses gehören eingestellt, oder gar nicht erst eröffnet. Sie richten mehr Schaden an als der Konsum von Cannabis selbst, das laut Experten weniger schädlich ist als Alkohol und Zigaretten. In den Niederlanden wird Besitz und Eigenanbau von Cannabis seit einem Vierteljahrhundert toleriert. Im Jahre 2000 verwendeten 3,4 Prozent der Westdeutschen, aber nur 3,0 Prozent der Niederländer regelmässig Cannabis. Die Verbotspolitik ist eine Sackgasse. Ehrliche Aufklärung über Cannabis ist vernünftiger als teure und schädliche Strafverfolgung. Wie die Niederländer und Schweizer sollten wir Cannabis entkriminalisieren.
Joe Wein
Westfalenpost
Leserbrief zum Artikel "
Jetzt sind 42 Monate Haft offen", 28.04.2003
Es gibt Drogen die sind verboten und andere die sind legal, wie etwa Alkohol oder Nikotin. Weil bei diesem jungen Mann ein Zehntel Gramm der verkehrten Sorte Drogen gefunden wurde, warten nun insgesamt 42 Monate hinter Gittern auf ihn, wenn er nochmals erwischt wird. Kosten für die Steuerzahler: Rund 95 000 Euro. Würde er sich dagegen mit Alkohol ins Grab saufen, wie 40.000 Menschen pro Jahr in Deutschland, dann würde das keinen Staatsanwalt interessieren. Die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten zeigen, wie gering die abschreckende Wirkung des Drogenverbots wirklich ist. Der Konsum von Drogen, egal welcher Art, sollte in erster Linie als gesundheitliche Frage behandelt werden. Dazu braucht es vor allem glaubwürdige Aufklärung. Das Strafrecht ist hier fehl am Platz.
Joe Wein
Westfalenpost
Leserbrief zum Artikel "
´Hasch´ in Mittelkonsole des Autos versteckt", 25.04.2003
Wenn Haschisch heutzutage tatsächlich stärker wäre als vor 10 Jahren, wie
von der Staatsanwältin im Prozess behauptet, dann würde das die
gesundheitlichen Risiken für die Konsumenten eher verringern als steigern.
Schliesslich geht die hauptsächliche Gesundheitsbelastung vom teerhaltigen
Rauch aus und nicht vom Cannabiswirkstoff THC selbst, der wesentlich weniger
toxisch ist als etwa Alkohol oder Nikotin. Je höher der THC-Gehalt, desto
weniger Rauch und Teer inhaliert der Konsument, bis die gewünschte Wirkung
eintritt. Tatsächlich aber gibt es keine Hinweise darauf, dass der
THC-Gehalt in Haschisch sich über die Jahre wesentlich verändert hätte. Die
eher mässigen gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums sind aber
letztlich ohnehin kein taugliches Argument für Strafverfolgung. Die
Tatsache, dass Cannabiskonsum in Deutschland nicht weniger weit verbreitet
ist als in den toleranten Niederlanden, zeigt, dass staatliche Repression
hier keine Probleme löst, sondern nur zusätzliche Probleme für die
Betroffenen schafft. Dass das Bundesverfassungsgericht schon 1994 Bestrafung
für den Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum als Verstoss
gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip des Gundgesetzes eingestuft hat,
scheint auch neun Jahre später gerne ignoriert zu werden.
Joe Wein
Der Neue Tag
Leserbrief zum Artikel "
Ein Zentner Drogen im Müllkraftwerk verbrannt"
von Wolfgang Houschka, 11.04.2003
Man kann davon ausgehen, dass die Verbrennung von 50kg Drogen im
Müllkraftwerk keine alltägliche Aktion war. Alltäglich dagegen ist, wenn
500kg Haschisch und Marihuana in Rauch aufgehen - soviel nämlich beträgt
laut einer Schätzung des Bundeskriminalamts der Tagesverbrauch der rund 3,4
Millionen aktuellen Cannabiskonsumenten, die es laut einer
Repräsentativbefragung für das Bundesgesundheitsministerium in Deutschland
gibt. Was ausser Experten kaum jemand weiss - der Bevölkerungsanteil der
Konsumenten in Deutschland unterscheidet sich nicht wesentlich von der
entsprechenden Rate in den Niederlanden, wo Cannabis seit einem
Vierteljahrhundert entkriminalisiert ist. Anders als viele noch annehmen,
hat das Verbot keinen wesentlichen Einfluss darauf, ob jemand Cannabis
konsumiert oder nicht konsumiert - dazu ist es auch zu unglaubwürdig, wenn
doch Alkohol und Nikotin, die gesundheitsschädlicher sind als Cannabis,
gleichzeitig legal sind! Polizei und Zoll fangen nicht mehr als ein Zehntel
bis ein Zwanzigstel der für den Markt bestimmten Menge ab. Das
strafrechtliche Verbot greift nicht mehr. Cannabis ist heute die drittmeist
konsumierte Droge, nach Alkohol und Tabak. Bundesweit werden durch das
Cannabisverbot etwa soviele Menschen als Kriminelle eingestuft, als bei der
letzten Bundestagswahl CSU gewählt haben. Das Verbot ist nicht mehr
zeitgemäss und gehört abgeschafft.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Drogendealer stellt sich der Polizei", 22.03.2003
Andere Länder, andere Sitten: In Somalia und im Jemen gilt Khat als Genussmittel, so wie hierzulande Kaffee oder Tee, aber Ihr Artikel verdammt dieses Kraut als "Rauschgift". Umgekehrt würden Sie wohl Wein und Bier zu den Genussmitteln zählen, aber in Saudi Arabien stehen auf deren Besitz oder Handel langjährige Gefängnisstrafen und öffentliche Auspeitschung. Verdächtig ist immer die Droge der Anderen, in einem Fall die Drogen des Orients, im anderen die Droge der Christen (Messwein!). Ob eine Droge legal oder illegal ist, hatte noch nie besonders viel mit ihrer Gefährlichkeit zu tun, wie auch das Beispiel Cannabis zeigt, das in Deutschland seit 1929 Jahren verboten ist, obwohl es weniger gefährlich ist als die legalen Suchtmittel Alkohol und Nikotin, auf deren Konto jährlich 140.000 Todesfälle gehen. Ein Verbot, dessen Begründung nicht nachvollziehbar ist, kann nicht wirksam sein. Drogenpolitik sollte Gesundheitspolitik sein, die vor allem auf Aufklärung setzt, und keine intolerante Durchsetzung der sogenannten "Leitkultur" auf Kosten von ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten.
Joe Wein
Der Standard
Leserbrief zum Artikel "Böhmdorfer klagt: Häftlingszahlen stark gestiegen", 14.03.2003
Mehr Gefängniszellen, wie von Justizminister Böhmdorfer gefordert, kosten
die Steuerzahler mehr Geld - 2000 bis 2700 Euro pro Monat und Häftling, um
es genauer zu sagen. Dieser Betrag mag zu rechtfertigen sein, wenn damit
etwa Gewalttäter oder Einbrecher aus dem Verkehr gezogen werden, Menschen
also, die Grundrechte anderer Menschen verletzt haben. Bei Delikten wie dem
Besitz staatlich verbotener Substanzen oder dem Handel damit ist das nicht
der Fall. Dort gibt es kein unfreiwilliges "Opfer". Wenn der Staat Menschen
wegen Drogenbesitz ins Gefängnis sperrt, schützt er niemanden, im Gegenteil.
Heroinkonsum unter unhygienischen Bedingungen infiziert zahlreiche Häftlinge
mit lebengefährlichen Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis.
Inhaftierung löst keine Drogenprobleme. In den USA, wo ein zehn mal höherer
Prozentsatz der Bevölkerung inhaftiert ist als in den meisten europäischen
Ländern ist dennoch der Konsum illegaler Drogen viel weiter verbreitet als
in Europa. Kriminalisierung ist keine Lösung sondern eine Sackgasse.
Joe Wein
Volksstimme (Magdeburg)
Leserbrief zum Artikel "Mehr als 25 Kilogramm Haschisch sichergestellt", 13.03.2003
Eine Beschlagnahmung von 25 Kilo Cannabis ist kein "schwerer Schlag gegen
den Rauschgifthandel" wie berichtet. Der halbe Zentner würde den Verbrauch
der offiziell geschätzten 3,4 Millionen Konsumenten in Deutschland gerade
einmal für eine Stunde decken. Cannabis ist immerhin die drittmeist
konsumierte Droge, nach Alkohol und Nikotin. Aber anders als diese beiden
legalen Drogen ist Cannabis derzeit völlig unbesteuert. In den Niederlanden
zahlen Betreiber von "Coffeeshops" Mehrwert- und Einkommenssteuer. Bei über
400 000 Personen, die allein in den neuen Bundesländern im vorigen Jahr laut
einer offziellen Studie Cannabis konsumiert haben, käme da eine
beträchtliche Summe in die leeren öffentlichen Kassen. In Deutschland bleibt
der Staat nur auf den Kosten der wirkungslosen strafrechtlichen Politik
sitzen. Die mindestens 10 Jahre, die die fünf mutmasslichen Cannabis-Händler
zusammen wohl absitzen werden, kosten uns alle weit über eine Viertelmillion
Euro. Den Konsum werden die Verhaftungen ohnehin nicht bremsen. Trotz einer
betont repressiven Drogenpolitik hat Cannabiskonsum im Osten im letzten
Jahrzehnt so sehr zugenommen, dass die westdeutsche Konsumrate von 1997
schon drei Jahre später auch im Osten übertroffen wurde. Das Verbot hat
keine präventive Wirkung. In den toleranten Niederlanden konsumieren laut
Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums und der EU-Behörde EMCDDA
prozentual nicht mehr Menschen Cannabis als in Deutschland. Eine
Entkriminalisierung wie in der Schweiz geplant wäre daher auch in
Deutschland der vernünftigere Weg.
Joe Wein
Waiblinger Kreiszeitung
Leserbrief zum Artikel "Marihuana doch Einstiegsdroge", 08.03.2003
"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch
harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand nicht haltbar", fand eine Studie für den damaligen
Gesundheitsminister Seehofer (CSU) im Jahre 1998. Eine Verfolgung von
Cannabiskonsumenten ist deshalb kein geeigneter Weg, Probleme mit anderen
Drogen zu minimieren. Es stimmt zwar, dass die meisten Heroinabhängigen
vorher Cannabis probiert haben. Doch ein noch grösserer Prozentsatz hat
Alkohol und Nikotin probiert, ohne dass wir diese beiden legalen Drogen als
"Einstiegsdrogen" bezeichnen würden. Etwa 28% der 15 bis 19-jährigen in den
Niederlanden und 33% der selben Altersgruppe in Deutschland probieren
Cannabis. Wer es im staatlich kontrollierten Coffeeshop erwerben kann, muss
nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen, wo man ihm vielleicht auch andere Drogen
anbietet. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht gab es in den Niederlanden im Jahre 1998 insgesamt 61
Drogentote. In Baden-Württemberg, das um ein Drittel weniger Einwohner hat,
zählte man im selben Jahr 313 Tote. Die Erfahrung zeigt also, dass
Repression der falsche Weg ist.
Joe Wein
Die Welt
Leserbrief zum Artikel "Hamburger Atlas des Verbrechens hellt sich auf", 14.02.2003
Drogenhandel ist ein typisches "Kontrolldelikt". Der Rückgang der
offiziellen Fallzahlen um über 17 Prozent weist deshalb in erster Linie auf
eine noch geringer gewordene polizeiliche Überwachbarkeit des Schwarzmarkts
hin. Missbrauch von Drogen ist ein gesundheitliches Problem, das man mit
polizeilichen Mitteln nicht lösen oder auch nur verbessern kann. Ein
grundlegender Nachteil von repressiven drogenpolitischen Strategien ist,
dass der Markt darauf mit Veränderungen reagiert, die ihn schlechter
kontrollierbar machen. "Wir stehen also vor einer paradoxen Situation,"
schrieb im Jahre 1992 Prof. Dr. Henner Hess. "Die Illegalität und die
Verfolgung durch die Polizei tragen bei zur Dezentralisierung des Angebots,
und es ist dann gerade diese Dezentralisierung, die eine wirksame Bekämpfung
des Angebots verhindert." Wenn der Verkauf von zentralen, öffentlichen
Plätzen in Seitenstrassen und Wohnungen verdrängt und über mehr Stadtteile
verteilt wird, wäre zusätzliches Personal erforderlich, um noch die selbe
Anzahl von Verhaftungen zu erreichen. Weil dieses Personal aber nicht
existiert (ebensowenig wie die öffentlichen Mittel dafür), werden nachher
einfach weniger Fälle aktenkundig, ohne dass deshalb weniger geraucht,
geschnupft oder gespritzt würde. Wäre es tatsächlich gelungen, den Nachschub
zu reduzieren, dann wären die Drogenpreise angestiegen und damit sowohl die
Beschaffungskriminalität als auch die Gewinnspannen der Händler. Die
repressive Strategie ist eine Vergeudung knapper öffentlicher Mittel, die in
Aufklärung und niederschwellige Hilfsangebote besser angelegt wären.
Joe Wein
Trostberger Tagblatt
Leserbrief zum Artikel "Traunstein: Liedermacher kämpfte um seinen "Tee"", 07.02.2003
Während der amerikanischen Alkoholprohibition war Messwein vom generellen
Verbot der Droge Alkohol ausgenommen. Warum verfolgt heute der Staat einen
friedlichen Menschen, der aus religiösen Motiven die weniger riskante Droge
Cannabis konsumiert?
Am 20. Februar werden es 70 Jahre, dass der amerikanische Kongress das
Verfahren gestartet hat, mit dem die Alkoholprohibition aufgehoben wurde. 13
Jahre lang war der Verkauf von Alkohol illegal gewesen. Getrunken wurde in
den "wilden 20ern" trotzdem hemmungslos, zur Freude der Mafia, die am
Schwarzmarkt Millionen verdiente.
Dass der Musiker Hans Söllner als Krimineller verfolgt wird obwohl er
niemandem beraubt, verletzt oder sonstwie in seinen Grundrechten
beeinträchtigt hatte, ist ein Verstoss gegen das Grundgesetz, das die
Religions- und Gewissensfreiheit als eines der höchsten schützenswerten
Güter einstuft.
In zwanzig Jahren wird man den Kopf schütteln über soviel Engstirnigkeit
und Intoleranz gegen harmlose Menschen.
Joe Wein
Rheinpfalz Online
Leserbrief zum Artikel "Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach", 31.1.2003
Eine rechtliche Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol, mit Einführung
eines Grenzwerts im Blut, ist seit langem überfällig. Dienstgruppenleiter
Rolf Spiegelhalter behauptete, es dauere drei Tage bis die Menge des
Cannabiswirkstoffs THC im Blut auf die Hälfte falle. Tatsächlich fällt die
THC-Menge im Blut innerhalb von zwei Stunden nach dem Rauchen eines Joints
auf weniger als ein Zehntel des anfänglichen Maximalwerts. Etwa 2 bis 4
Stunden nach dem Konsum sind laut wissenschaftlicher Studien denn auch keine
relevanten Beeinträchtigungen mehr feststellbar. Da es der Gesetzgeber bei
Cannabis bis jetzt jedoch versäumt hat, analog zu Alkohol eine
"Promillegrenze" festzulegen, kann im Strassenverkehr jeder Nachweis von THC
im Blut, unabhängig von der Gerinfügigkeit der Menge wie mehr als 0,5
Promille Alkohol bestraft werden, selbst wenn zum betreffenden Zeitpunkt die
Rauschwirkung bereits abgeklungen war. Dafür kann sogar auf Dauer der
Führerschein entzogen werden.
Bei seiner Darstellung verwechselt Herr Spiegelhalter wohl den
Cannabiswirkstoff mit seinen unwirksamen Abbauprodukten. Urintests, wie bei
Verkehrskontrollen und bei von der Führerscheinstelle angeordneten
Untersuchungen benutzt, suchen nämlich gar nicht nach THC, sondern nach
11-nor-THC-Carboxylsäure, einem Abbauprodukt von THC ohne jegliche
Rauschwirkung. In der Endphase seiner Ausscheidung aus dem Körper beträgt
die Halbwertzeit tatsächlich die genannten 3 Tage, was aber für die
Verkehrssicherheit nicht relevant ist, weil es sich ja nicht mehr um den
aktiven Wirkstoff handelt.
Joe Wein
Spiegel
Leserbrief zum Artikel "Die Drinks-and- Drugs-Europameister", 28.01.2003
Es ist in der Tat bemerkenswert, dass nicht die Niederländer sondern die
Briten beim Konsum illegaler Drogen europaweit vorne liegen. Allein am
Wetter kann es aber wohl nicht liegen, denn beim Pro-Kopf-Verbrauch der
legalen Droge Alkohol unterscheiden sich diese beiden Nordseeanrainer kaum.
Da könnte man fast den Verdacht bekommen, eine repressive Drogenpolitik
führe letztlich zu mehr Konsum als sachliche Aufklärung und Märktetrennung,
wie im Land der Coffeeshops. Diese Erkenntnis ist auch für Deutschland
relevant. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Cannabiskonsum unter
deutschen Jugendlichen weiter verbreitet ist als unter ihren
niederländischen Altersgenossen nach einem Vierteljahrhundert
Cannabisentkriminalisierung.
Joe Wein
Thüringer Allgemeine
Leserbrief zu "Ilm-Kreis: Anzahl Drogensüchtiger verdreifacht"
von Marlis Kiesewalter, 20.01.2003
Nicht jeder, der mal ein Bier trinkt, ist ein Alkoholiker. Nicht jeder, der
Cannabis raucht, ist davon abhängig. Cannabiskonsumenten pauschal als
"Drogensüchtige" zu bezeichnen ist unsachlich. Cannabis ist im Gegensatz zu
Alkohol und Heroin kein Suchtmittel, weil z.B. beim Absetzen keine
Entzugssymptome auftreten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den
präzise definierten Begriff "Sucht" vor über 30 Jahren genau aus dem Grund
durch den viel unklareren Begriff "Abhängigkeit" ersetzt, weil ihre
Suchtmitteldefinition auf Cannabis gar nicht zutraf. Und auch psychische
Abhängigkeit ist bei Cannabis eher die Ausnahme denn die Regel. Eine Studie
für den damaligen Bundesgesundheitsmninister Horst Seehofer (CSU) im Jahre
1998 fand, dass nur 2% jener Cannabiskonsumenten, die keine Erfahrungen mit
anderen illegalen Drogen hatten, die WHO-Definition von Abhängigkeit
erfüllten. So ist das größte Problem bei Cannabis auch nicht Abhängigkeit
(die durch das Verbot im Übrigen keineswegs verhindert wird) sondern
Strafverfolgung und Ausgrenzung der Betroffenen.
Kriminalisierung ist mit Abstand die häufigste negative Folge von
Cannabiskonsum. Pro Jahr bringt der Staat 40mal mehr Menschen durch eine
Anzeige aufgrund des Cannabisverbots in oft erhebliche Schwierigkeiten, als
wegen Cannabisproblemen als Hauptanlass eine Drogenberatung aufsuchen. So
erweist sich das Verbot als völlig kontraproduktiv.
Eine tolerantere Politik wie in den Niederlanden und nun in der Schweiz
geplant, die auf glaubwürdige Aufklärung statt Strafverfolgung setzt, wäre
auch in Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Neue Presse (Hannover)
Leserbrief zu "Razzia: Polizei findet 16 Kilo Rauschgift", 13.12.2002
Die 16 kg Cannabis, die die Polizei bei diesen 16 Razzien beschlagnahmt hat,
sind nur etwa ein Zehntausendstel der jährlich in Deutschland konsumierten
Menge. Was verspricht man sich von solchen Razzien? Sie werden allenfalls
die Gewinnspannen für die anderen Schwarzhändler hochhalten. Wieviele
Polizeibeamte wurden hier beschäftigt und standen deshalb zu Aufklärung
schwerer Straftaten nicht zur Verfügung? Laut wissenschaftlicher Erhebungen
für das Bundesministerium für Gesundheit konsumierten im vorigen Jahr 3,4
Millionen Menschen Cannabis. Damit ist der Bevölkerungsanteil der
Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht geringer als in den Niederlanden,
wo Besitz und Kleinhandel dieser relativ harmlosen Droge seit über einem
Vierteljahrhundert toleriert werden. Das Verbot hat keinen nachweisbaren
Nutzen, weil seine Begründung seit langem nicht mehr glaubwürdig ist.
Cannabis ist nach Aussagen von Experten weder eine "Einstiegsdroge", noch
ist es schädlicher als Alkohol und Nikotin. Auch härte Gesetze bringen hier
nichts: In den USA, wo jedes Jahr 700.000 Menschen wegen des Cannabisverbots
verhaftet werden, ist der Konsum sogar rund doppelt so verbreitet wie in
Deutschland und den Niederlanden. Würde Cannabis besteuert und mit
Alterskontrollen in Apotheken oder Fachgeschäften verkauft werden, dann
könnte mit den Einnahmen (ganz ohne zusätzliche Kosten für die
Nichtkonsumenten) die Drogenaufklärung ausgebaut werden, statt dass wie
jetzt alljährlich Hunderte von Millionen Euro unbesteuert in einem
unkontrollierbaren Schwarzmarkt versickern.
Joe Wein
Focus
Leserbrief zum Caspers-Merk-Interview "Fünf Gramm straffrei", 8.12.2002
Frau Caspers-Merk spricht von 12.000 Jugendlichen, die wegen Cannabis
Beratungsstellen aufsuchten. Tatsächlich zählte das EBIS-Diagnosesystem des
Instituts für Therapieforschung, das die Zahlen für das Bundesministerium
für Gesundheit erhebt, im Jahr 2000 insgesamt 3.632 Personen jeden Alters,
bei denen Cannabis der Hauptanlass für ein Beratungsgespräch war, unter 3,4
Millionen aktuellen Konsumenten. Rund vierzigmal mehr Menschen bekamen im
selben Jahr dadurch Probleme, dass sie wegen des Cannabisverbots bei der
Staatsanwalt angezeigt wurden. Die Zahl der Menschen, die mit Cannabis so
ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich
bei einer Cannabisliberalisierung also vervierzigfachen um auch nur die Zahl
derer zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in ernsthafte
Schwierigkeiten gebracht werden. Das Cannabisverbot ist unverhältnismässig,
weil es mehr Probleme verursacht als es verhindert.
Die Drogenbeauftragte vergleicht Äpfel mit Birnen, wenn sie bei der
Eigenkonsumregelung auf die 5g-Grenze bei der Abgabe in niederländischen
Coffeeshops verweist. Die gilt nämlich nur für den abgebenden Kleinhändler,
um ausländische Touristen nicht dazu zu verleiten, mehr einzukaufen, als sie
während ihres Aufenthalts verbrauchen können und dann den Rest mit nach
Hause zu nehmen. Beim Besitz durch Konsumenten gilt nach wie vor eine
30g-Grenze bis zu der die Polizei nicht einschreitet. Der Konsum von
Cannabis ist in den Niederlanden dennoch nicht weiter verbreitet als in
Deutschland, wo nach wie vor Menschen für teilweise weniger als ein Gramm
Cannabis vor einem Richter stehen und Kleinhändlern mehrere Jahre Haft
drohen.
Eine Cannabisreform in Deutschland ist längst überfällig.
Joe Wein
Verein für Drogenpolitik e.V.
http://www.drogenpolitik.org
Tageblatt (Luxemburg)
Leserbrief zu "In Luxemburg wird immer mehr gekifft", 7.12.2002
Der Anteil der Jugendlichen zwischen 16 und 20 mit Cannabiserfahrung hat
sich in den Jahren 1992 bis 1999 etwa vervierfacht. Das zeigt nur zu
deutlich, dass das strafrechtliche Verbot keine abschreckende Wirkung hat.
Der Anteil von 38,9% im Jahre 1999, die diese "weiche" Droge bereits
konsumiert haben, liegt in Luxemburg deutlich höher als in den Niederlanden,
wo einerseits Cannabis an Erwachsene in Coffeeshops verkauft wird und
andererseits im Jahre 2000 nur 28,4% der genannten Altersgruppe
Cannabiserfahrung hatten. Das zeigt, dass glaubwürdige Aufklärung wie in den
Niederlanden ein wirksameres und damit sinnvolleres Mittel zum Jugendschutz
ist als Drohung mit Strafen und Kriminalisierung.
Joe Wein
Main Rheiner / Wormser Zeitung
Leserbrief zu "Froh darüber, erwischt worden zu sein", 5.12.2002
Leserbrief zu "Froh darüber, erwischt worden zu sein", 5.12.2002
Acht Monate auf Bewährung, Ende der beruflichen Laufbahn: So schadete das
Cannabisverbot einem jungen Polizisten, der selbst niemandem geschadet
hatte - ein juristischer Anachronismus! Vor 400 Jahren brachten die
Portugiesen die Sitte des Tabakrauchens ins mittelalterliche Japan. Der
Shogun (der oberste Militärherrscher) liess die neue Droge bald verbieten.
Doch selbst immer härtere Strafen verhinderten nicht, dass sich das
Tabakrauchen immer weiter verbreitete. Als dann der Shogun seine eigenen
Leibwächter beim Rauchen erwischte, Menschen also, die sein Leben schützten,
da wusste er, dass das Verbot undurchsetzbar war und hob es wieder auf. Wenn
nun auch junge Polizisten das Cannabisverbot nicht mehr verstehen, dann ist
es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieses Verbot wieder aufgehoben
wird.
Joe Wein
Auf diesen Leserbrief kam eine Rueckfrage der Redaktion um den Absender zu bestätigen. Wahrscheinlich wurde also der Leserbrief abgedruckt.
Münchner Merkur
Leserbrief zu "Lappalie hart bestraft", 6.12.2002
Das Cannabisverbot ist wirkungslos, weil es für einen grossen Teil der
Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen längst nicht mehr glaubwürdig ist.
Jeder Dritte jüngere Erwachsene im Lande hat bereits Cannabis probiert und
versteht nicht, warum er oder sie deswegen als Krimineller dasteht, wenn
gleichzeitig weit riskantere Substanzen wie Alkohol und Nikotin
gesellschaftlich akzeptiert sind. Da helfen auch Strafandrohungen und
Jugendarrest nichts, wie der Fall des erwähnten jungen Mannes in Eching
zeigt, der nun bereits zum vierten Mal wegen des Cannabisverbots mit der
Staatsanwaltschaft zu tun bekam. Deshalb verhindert das Verbot keine
Probleme (die es natürlich unter Cannabiskonsumenten ebenso gibt wie unter
Alkoholkonsumenten), sondern fügt ihnen nur zusätzliche Probleme hinzu.
Strafandrohung für Cannabisbesitz ist unverhältnismäßig und gehört
abgeschafft. Jeder Euro der hier für Ermittlungsverfahren und Strafprozesse
ausgegeben wird, steht für sachliche Aufklärung der Jugend nicht mehr zur
Verfügung.
Joe Wein
Badische Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Kleine Mengen Cannabis sollen straffrei sein", 6.11.2002
Im März werden es 9 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht die Politiker
beauftragt hat, sicherzustellen, dass es eine "im wesentlichen einheitliche
Einstellungspraxis" beim straffreien Besitz geringer Mengen Cannabis gebe.
Dieser Auftrag ist bis heute nicht verwirklicht. Solange der Staat an der
Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten festhält, verletzt er vom
Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Tut er dies im Übermaß, wie 1994 vom
Bundesverfassungsgericht verboten, dann ist er selbst ein Gesetzesbrecher.
Barbara Richstein (CDU), Justizministerin von Brandenburg, will keine
Anhebung der Obergrenze für straffreie Verfahrenseinstellungen von 6 Gramm.
Hubert Hüppe (CDU) kann sich allenfalls bei "ein bis zwei Konsumeinheiten"
Straffreiheit vorstellen - weniger als die 6 Gramm, die von seiner eigenen
Partei als "geringe Menge" bezeichnet werden. Drogenbeauftragte Caspers-Merk
will die Grenze bei 10g ziehen. Apothekenabgabe lehnt sie ab, so als sei mit
dem Schwarzmarkt ein besserer Jugendschutz zu erzielen als mit
Alterskontrollen bei der Abgabe. Karin Schubert, Justizsenatorin von Berlin,
will mit einer 15g-Grenze in die Verhandlungen ziehen. Apothekenabgabe von
Cannabis will sie in Zukunft einführen.
Was bei diesem Tauziehen kaum berücksichtigt wird, ist dass das Verbot des
Cannabisbesitzes im Grunde nur damit begründet wird, dass der Besitz die
Möglichkeit beeinhaltet, anderen Gelegenheit zum Konsum zu verschaffen. Der
eigene Konsum ist wie jede Selbstschädigung im freiheitlichen Rechtsstaat
grundsätzlich straffrei. Und warum keinem, der mit einem Päckchen Zigaretten
oder einem Kasten Bier angetroffen wird, unterstellt wird, er wolle damit
auch anderen zum Lungenkrebs oder zur Leberzirrhose verhelfen, wird dabei
nicht erklärt. Der Staat muss eine Abwägung von Rechtsgütern durchführen,
wie das Bundesverfassungsgericht 1994 erklärt hat: Auf der einen Waagschale
liegt allein die Unterstellung, wer Cannabis besitzt, würde es an andere
weitergeben, egal ob es dafür Indizien gibt oder nicht. Auf der anderen
liegen keine Hypothesen, sondern Fakten: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt
wird oder wer auch nur vor Gericht steht und sich einen Anwalt leisten muss,
dem wird sein Recht auf Eigentum beschnitten. Bei einer Hausdurchsuchung
wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung genauso mit Füssen
getreten wie bei einem Einbruch, wenn auch möglicherweise mit richterlicher
Erlaubnis. Wer gar ins Gefängnis wandert, dessen Freiheit der Person wird
aufgehoben. Oft zerbricht auch die Familie daran oder der Arbeitsplatz geht
verloren.
Die Entkriminalisierung von Cannabis ist längst überfällig.
Joe Wein
Pirmasenser Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Fünf Festnahmen in der Region", 19.10.2002
Eine Verfolgungsjagd auf der Autobahn mit abschliessendem Zusammenstoss -
verbessern solche drehbuchreifen Aktionen wirklich die Sicherheit? Das
Cannabisverbot schützt niemanden und gefährdet viele. Cannabis ist keine
"Einstiegsdroge" und hat ein geringeres Suchtpotenzial als Tabak oder
Alkohol. Mit Verhaftungen schafft man hier mehr Probleme als man vermeidet.
Die fünf aus dem Verkehr gezogenen Händler hinterlassen unversorgte
Konsumenten, die jetzt anderswo Cannabis kaufen werden. Vielleicht fahren
sie ab jetzt auch selbst zum Einkauf in die Niederlande und beliefern
vielleicht auch Freunde... Über 130.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr sind
wie ein gewaltiges Arbeitsbeschaffungsprogramm für Schwarzhändler,
Polizisten und Richter. Die Rechnung für Verfahren, Prozesse und Haft landet
beim Steuerzahler. Während die Kosten ermittelbar sind, sucht man
vorzeigbare Erfolge vergebens. Die Niederlande haben Cannabis schon vor
einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert. Cannabiskonsum ist dort
keineswegs weiter verbreitet als in Deutschland. Voriges Jahr gaben 3,0% der
Niederländer an, in den letzten 30 Tagen Cannabis konsumiert zu haben. In
Westdeutschland waren es 3,4%. Noch bedeutsamer, während in Deutschland rund
6,5% der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren im letzten Jahr
Cannabis konsumiert haben, waren es in den Niederlanden nur 5,9%. Würde der
Staat den Cannabisbesitz für Erwachsene straffrei stellen und entweder den
Eigenanbau erlauben oder Cannabis besteuert in staatlich kontrollierten
Läden verkaufen, dann könnte die Polizei sich um wichtigere Dinge kümmern
und der Staat sogar noch Steuern einnehmen. Er könnte das gesparte Geld in
ehrliche Aufklärung stecken, das einzig wirksame Mittel zum Schutz von
Jugendlichen und Erwachsenen vor Suchtproblemen.
Joe Wein
Schweriner Volkszeitung
Leserbrief zu "Auf Haschisch-Schwaden in den Abgrund", 01.10.2002
Im Jahre 1997 ließ Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) eine Studie zu
den Auswirkungen des Cannabiskonsums erstellen. Die Autoren fassten die
Ergebnisse so zusammen: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die
pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des
Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als
dies überwiegend noch angenommen wird."
"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt,
muß aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von
Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht,
zurückgewiesen werden."
Der Artikel von Frau Scharf erwähnt eine Flugsimulatorstudie, die angeblich
bei Piloten noch 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis eine
Beeinträchtigung festgestellt haben will. Doch der Teufel steckt im Detail.
Die Autoren dieser Studie von 1985 beschrieben die beobachteten
Leistungsunterschiede zwischen Konsumenten und Nichtkonsumenten nach 24
Stunden als so unbedeutend, dass sie geringer waren als mit dem Alter der
Piloten verbundene Unterschiede. Vier Jahre später wiederholten die selben
Wissenschaftler die Studie mit einem verbesserten Simulator und konnten nur
noch innerhalb von vier Stunden nach dem Konsum eine Wirkung feststellen,
genau wie die meisten anderen Studien dazu.
Der Artikel behauptet auch, dass Cannabis heute 5 bis 10-mal stärker sei als
vor 25 Jahren. Dafür gibt es jedoch keine Belege. Ironischerweise wird genau
diese Behauptung in den USA schon seit 16 Jahren verbreitet. Die Realität
sieht anders aus. Studien in den USA im Jahre 1973 etwa fanden damals einen
mittleren Wirkstoffgehalt bei Haschisch, der immerhin etwa halb so hoch lag
als der heutige Durchschnitt in niederländischen Coffeeshops. Der
australische Wissenschaftler Dr Wayne Hall weist darauf hin, dass deshalb
heute ein Konsument seine Lunge mit weniger Rauch belastet, um die selbe
Wirkung zu erzielen.
Cannabis ist ein emotional geladenes Thema. Doch wir sind es der Jugend
schuldig, sachlich aufzuklären, ohne unnötige Dramatisierungen. Nur so kann
Aufklärung glaubwürdig und damit wirksam sein.
Joe Wein
Süddeutsche Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Reiche und Raucher sollen zahlen", 27.09.2002
Bis zu 5 Cent soll jede Zigarette nach dem Willen von Ulla Schmidt teurer
werden. Doch ein anderes Kraut, das laut offizieller Studien voriges Jahr
von 3,4 Menschen in Deutschland geraucht wurde, soll nach dem Willen der SPD
wie der CDU/CSU steuerfrei bleiben: Solange Cannabis nicht legalisiert wird,
versickern Umsätze und Gewinne unbesteuert und unkontrolliert im
Schwarzmarkt, während den Steuerzahlern weiterhin Kosten für
Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen Händler und Konsumenten dieser
Pflanze aufgebürdet werden. Unnötigerweise, denn die ursprünglich für das
Verbot genannten Gründe gelten heute als überholt: Cannabis ist keine
"Einstiegsdroge" und sein Suchtpotenzial ist laut den vom
Bundesverfassungsgericht angehörten Experten "sehr gering". Ein Ausschuss
des kanadischen Parlaments hat am 4.09. seine Legalisierung empfohlen. In
den Niederlanden wird Cannabisbesitz bereits seit 26 Jahren staatlich
geduldet. Betreiber von "Coffeeshops" zahlen dort ganz normal Mehrwert- und
Einkommenssteuer. In Deutschland dagegen geht der Fiskus leer aus. Die
Steuerzahler mussten stattdessen allein von 1996 bis 2001 für die Kosten von
insgesamt 668.804 Ermittlungsverfahren wegen Verstössen gegen das
Cannabisverbot aufkommen. Dass trotzdem prozentual nicht weniger Deutsche
als Niederländer regelmässig Cannabis konsumieren, sollte zu denken geben.
Solange Cannabis nicht legalisiert oder zumindest entkriminalisiert wird,
werden sich weiter knappe Steuergelder in Rauch auflösen.
Joe Wein
Kreis Anzeiger
Leserbrief zum Artikel "Drogenhändler aus Nidda: Dreieinhalb Jahre Haft", 25.09.2002
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Strafverfolgung löst bestehende
Probleme nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen.
1999 wurden bundesweit vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des
Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine
Drogenberatung aufsuchten. Dreieinhalb Jahre hinter Gittern ruinieren nicht
nur die Zukunft des 24-jährigen Arbeiters aus Nidda, der mit Cannabis
gehandelt hatte. Bei ca. 2000 Euro Haftkosten pro Monat fehlen den Bürgern
nun ca. 84 000 Euro an Steuermitteln, die anderswo wieder eingespart werden
müssen. Dazu kommen noch die Ermittlungs- und Prozesskosten. Dabei ist
Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als
Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr
verursachen. Von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis
bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche
Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit, ohne die sie wirkungslos ist. Dass
Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt jüngst der Fall Julia Bohl in
Singapur, wo trotz drohender Todesstrafe mit Cannabis gehandelt wird. Nach
einer Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der
westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo
Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr
nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9,5 Millionen Erwachsene in Deutschland haben
inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis
24-Jährigen. Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein
Schwarzmarkt. Das heisst, keine Qualitäts- oder Alterskontrollen aber dafür
steuerfreie Gewinne. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz
geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Siegener Zeitung
Leserbrief zu "Zeit, Zuwendung und feste Grenzen schützen vor Drogen", 14.09.2002
Sachliche Drogenaufklärung durch Ärzte oder Drogenberater ist am
glaubwürdigsten. Warum dennoch immer wieder Polizeibeamte als Experten für
Drogen präsentiert werden, ist mir unverständlich, besonders wenn ihr
Informationsstand in manchen Fällen im krassen Gegensatz zu aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen steht, wie bei Frau Menn von der Siegener
Kripo. Dass Cannabis eine "typische Einstiegsdroge" sei, wie von ihr
behauptet, wird inzwischen von namhaften Experten "überwiegend abgelehnt",
wie schon das Bundesverfassungsgericht 1994 festgestellt hat. Einerseits hat
fast jeder Cannabiskonsument vorher mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin Erfahrungen gesammelt, andererseits probiert aber auch der Grossteil
von ihnen nie eine andere illegale Droge aus. Laut offiziellen Studien
stehen den etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland, die Cannabiserfahrung
haben, nur 120.000 Menschen gegenüber, die von Heroin abhängig sind. Eine
kanadische Senatskommission befand unlängst, das Verbot von Cannabis
verursache mehr Probleme als die Droge selbst und das Verbot solle deshalb
aufgehoben werden. Frau Menns Versuch, Jugendliche durch Übertreibungen
("Hasch ruiniert") vom Konsum dieses illegalen aber inzwischen verbreiteten
Genussmittels abzuschrecken, mag zwar gut gemeint sein. Doch wenn diese
Jugendlichen feststellen, dass den meisten Cannabiskonsumenten in ihrem
Freundeskreis keine Probleme daraus erwachsen, was sollen sie dann noch vor
anderen Warnungen, wie etwa vor Heroin oder Kokain, halten?
Joe Wein
Darmstädter Echo
Leserbrief zu "Enge steht unter Dopingverdacht", 14.9.2002
Eine Kommission des kanadischen Senats hat erst vor wenigen Tagen
festgestellt, dass Alkohol eine riskantere Droge ist als Cannabis. Warum
bekommt Formel-3000-Fahrer Tomas Enge Probleme wegen eines Cannabistests,
während Kollegen, die in ihrer Freizeit Bier trinken, sich keine Sorgen
machen brauchen? Warum steht Cannabis überhaupt auf der Dopingliste des
Internationalen Automobilverbandes FIA? Nach der Definition des Europarats
von 1963 ist Doping "die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder
Substanzen in jeder Form mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen
Steigerung der Leistung für den Wettkampf." Das ist hier klar nicht der
Fall: Niemand behauptet, dass Cannabis am Steuer die Fahrleistungen
verbessert. Die verwendeten Urintests lassen auch keine Bestimmung des
Konsumzeitpunkts zu. Das unwirksame Abbauprodukt des
Cannabis-Hauptwirkstoffs THC, auf das getestet wird, ist bis zu 3 Monate
nach dem letzten Konsum nachweisbar. Es geht auch nicht um Fahren im
beeinträchtigten Zustand. Das wäre für den Fahrer von Nachteil und ohnehin
nur durch eine Blutprobe statt einer Urinprobe nachweisbar. Der Konsum von
Cannabis ist auch in den meisten Ländern (anders als der unerlaubte Besitz)
nicht strafbar. Hier geht es scheinbar nur darum, zur Durchsetzung von
Moralvorstellungen meist älterer Funktionäre das Privatleben anderer
Menschen zu überwachen.
Joe Wein
Main Rheiner
Leserbrief zum Artikel "Cannabis als Ersatz?" (Tobias Goldbrunner, 12.9.2002)
Es ist eine juristische Perversion, wenn Patienten für den Gebrauch einer
Medizin bestraft werden, die hilft, ihr Leben erträglicher zu gestalten.
Cannabis (Hanf, Marihuana) wird seit Jahrtausenden als Schmerzmittel
eingesetzt. Königin Victoria von England benutzte es bei
Menstruationsschmerzen. In Deutschland war es bis 1958 als Medizin
zugelassen. Eine wissenschaftliche Studie von Dr. William Notcutt in
Grossbritannien ergab vor einem Jahr, dass über drei Viertel der Patienten
mit chronischen Schmerzen, denen Cannabisextrakte verschrieben wurden, davon
Schmerzlinderung erfuhren. "Die Cannabisextrakte können hochwertige
Schmerzlinderung, Kontrolle der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität
produzieren ohne signifikante Nebeneffekte zu haben," berichtete Dr.
Notcutt. Dass dem als gerichtlichen Sachverständigen geladenen Herr Kauert
diese und andere Studien nicht bekannt zu sein scheinen, ist mir
unverständlich. Die Entscheidung über die medizinische Nutzung von Cannabis
sollte Patienten und Ärzten überlassen sein, nicht Richtern und
Staatsanwälten.
Joe Wein
Trierischer Volksfreund
Leserbrief zu ''Von wegen "weich und harmlos"', 12.09.2002
Herr Habschick behauptet, dass es keine "weichen Drogen" gebe. Wer so tut,
als seien alle Drogen gleich gefährlich, der verharmlost ungewollt
riskantere Substanzen wie z.B. Heroin. Natürlich ist keine Droge, ob legal
oder illegal, "harmlos". Aber bei Cannabis ist es praktisch unmöglich, sich
mit einer Überdosis umzubringen, was man von Schnaps nicht behaupten kann.
Cannabis macht auch nicht körperlich abhängig und mehr als 90% der
Konsumenten entwickeln keine seelische Abhängigkeit. Jeder fünfte Deutsche
zwischen 18 und 59 hat bereits Erfahrung mit Cannabis, trotz des Verbotes.
Wollen wir ihnen allen weismachen, dass Heroin und Kokain auch nicht
riskanter seien? Für Millionen von Menschen ist die Begründung des
Cannabisverbots längst unglaubwürdig geworden: An der legalen Droge Alkohol
sterben jährlich 40.000 Menschen, Cannabistote sind dagegen keine bekannt.
Aufgrund dieser Doppelmoral ist das Verbot nicht mehr durchsetzbar. Es
produziert viele unnötige Probleme: Im derzeitigen Schwarzmarkt gibt es
(anders als in staatlich kontrollierten Fachgeschäften) keine
Alterskontrollen, keine Qualitätskontrollen und Steuern werden auch keine
gezahlt. Die Jugend braucht glaubwürdige Aufklärung statt sinnloser
Kriminalisierung. Deshalb ist der Schweizer Weg ist der klügere Weg.
Joe Wein
Neue Zürcher Zeitung (CH)
Leserbrief zu "Marihuana erhitzt die Gemüter in Kanada", 6.9.2002
Dass Cannabis von Kanada in die USA geschmuggelt wird, liegt in erster Linie
an den hohen Cannabispreisen im Süden, die wiederum eine Folge des dortigen
strengen Verbots sind: Für den Anbau von nur 100 Hanfpflanzen sind
mindestens fünf Jahren Haft vorgeschrieben, daher sind die
Schwarzmarktpreise hoch und der Handel profitabel. Hier wiederholt sich die
Geschichte: Als von 1920-1933 auch die Droge Alkohol in den USA verboten
war, gab es genau die selben Probleme mit dem Alkoholschmuggel wie heute mit
Cannabis. Und statt dass Kanada Wein und Bier verboten hätte, waren es
schliesslich doch die USA, die einsehen mussten, dass ein Verbot einer so
weit verbreiteten Droge erstens praktisch nicht durchsetzbar ist und
zweitens weit mehr Probleme erzeugt als es löst.
Joe Wein
Der Leserbrief wurde am Dienstag, 01.10.2002, ungekürzt in der NZZ abgedruckt. Die NZZ schickte mir per Post ein Belegexemplar. Die NZZ hat eine Auflage von 170.000 Exemplaren, wovon ca. 150.000 in der Schweiz und 22.000 im Ausland abgesetzt werden.
Berliner Morgenpost
Leserbrief zum Artikel "Suchtbeauftragte: Weiche Drogen sind gefährlich", 03.09.2002
Landes-Suchtbeauftragte Ines Kluge warnt vor Risiken von Cannabis
(Haschisch, Marihuana), schlägt aber mit dem Cannabisverbot ein untaugliches
Mittel zu deren Verminderung vor: Laut einer Studie für das
Bundesgesundheitsministerium haben in den 3 Jahren von 1997 bis 2000 weitere
7,4 Prozent der westdeutschen Bevölkerung und 6,2 Prozent der Ostdeutschen
zwischen 18 und 59 erstmals Cannabis probiert. Jeder fünfte Deutsche hat
damit schon Erfahrung. In den Niederlanden, wo der Einzelhandel mit Cannabis
seit Jahrzehnten de-facto legalisiert ist, waren gab es in den vier Jahren
von 1997 bis 2002 insgesamt nur 1,4 Prozent Neukonsumenten. Noch wichtiger:
Der Prozentsatz der Jugendlichen unter 16, die in den Niederlanden Cannabis
konsumierten, ist in dieser Zeit gefallen, während in Deutschland die
Erstkonsumenten immer jünger werden. Das zeigt, dass staatliche Kontrolle
der Verkaufsstellen und glaubwürdige Aufklärung der Bevölkerung wirksamer
sind als eine unglaubwürdige Kriminalisierungspolitik, deren Begründung noch
vom Wissensstand der Politiker von vor 30 Jahren ausgeht. Solange die Drogen
Alkohol und Nikotin ab 16 legal erhältlich sind, lässt sich bei der weniger
riskanten Droge Cannabis ein Totalverbot selbst für Erwachsene nicht
glaubwürdig begründen. Eine Legalisierung oder Zumindest
Entkriminalisierung, wie jetzt auch in der Schweiz geplant, ist längst
überfällig.
Joe Wein
Weser Kurier/Osterholzer Kreisblatt
Leserbrief zum Artikel "Konsum hat stark zugenommen" von Lutz
Rode, 3.07.2002
Kripo-Beamtin Appel gibt zu bedenken, dass Cannabiskonsumenten
über den Cannabis-Schwarzmarkt auch an harte Drogen gelangen
können. Genau deshalb haben die Niederlande schon vor 26 Jahren
beschlossen, Cannabis zu tolerieren. Da die Coffeeshops öffentlich
bekannt sind, kann die dortige Polizei in den Verkaufsstellen
jederzeit Kontrollen durchführen. Werden harte Drogen gefunden,
wird der Laden dicht gemacht - ein stetiger Anreiz, sich an die
Spielregeln zu halten. Auch das Alter der Käufer kann kontrolliert
werden, was auf dem deutschen Schwarzmarkt unmöglich ist. Solange
Cannabis auch für Erwachsene verboten ist, wird es einen riesigen,
unkontrollierbaren Schwarzmarkt geben, mit dem Jugendschutz oder
Märktetrennung illusorisch wird. Deshalb sollte Deutschland dem
Vorbild der Niederlande und der Schweiz folgen und Cannabis für
Erwachsene straffrei stellen. Die Kosten für unnötige Anzeigen und
Ermittlungsverfahren wären in glaubwürdiger Aufklärung besser
angelegt. Eine Studie in der deutsch-niederländischen Grenzregion
bei Aachen belegt dies: 13% der 14-16jährige Schüler auf der
deutschen Seite konsumierten im letzten Monat Cannabis, aber nur
10% in den Niederlanden. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a.
Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche
als Niederländer zu tun.
Joe Wein
Der Patriot (Lippstadt/NRW)
Leserbrief zu "Von Pisa bis Cannabis", 25.6.2002
Wenn MdB Hovermann meint, eine Aufhebung des Cannabisverbots könne
"gar nicht diskutiert werden", scheint er der Macht der eigenen
Argumente nicht sonderlich zu trauen. Wer wirklich stichhaltige
Argumente hat, braucht eine Diskussion doch nicht zu fürchten! Der
SPD-Abgeordnete meint ausserdem, das Cannabisverbot ausgerechnet
mit den bestehenden Problemen bei Alkohol und Nikotin begründen zu
müssen: An Alkohol sterben jährlich 40.000, an Nikotinsucht
100.000 Menschen in Deutschland. Cannabistote sind dagegen
unbekannt, auch wenn inzwischen jeder fünfte Erwachsene bereits
Cannabis konsumiert hat. Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Warum versucht der Staat, Erwachsenen eine weniger riskante
Alternative zu Alkohol vorzuenthalten? Verbote, die nicht
glaubwürdig sind, sind auch nicht durchsetzbar. Das hat
mittlerweile auch die Schweiz erkannt, die deshalb das
Cannabisverbot weitgehend aufheben will. "Eine Prohibition hält
kaum jemanden von etwas ab," erklärte unlängst Professor Michael
Krausz, Chef der Suchtforschung am Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf. "Darum sollte der Konsum auch nicht verfolgt
werden. Prävention ist wesentlich effektiver als Repression." Wann
werden die Politiker endlich auf den Rat der Experten hören und
auf Aufklärung statt Strafverfolgung setzen?
Joe Wein
Abendblatt (Hamburg)
Leserbrief zu "Wie gefährlich ist Haschisch", 18.6.2002
Der Konsum von Cannabis wird problematisch, wenn versucht wird,
damit persönliche Konflikte zu lösen, erklärt Prof. Thomasius. Das
ist auch bei Alkohol nicht anders. "Dabei ist allerdings zu
beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und
anhaltend sind," schrieb Dr. Carl Nedelmann im Deutschen
Ärzteblatt am 27.10.2000. "Schäden, die Cannabis anrichtet, sind
leicht, selten und flüchtig." Sein Resumee: "Aus medizinischer
Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot
befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische
Argumente nicht gestützt werden." Das Verbot von Cannabis
reduziert den Konsum von Drogen nicht. In den Niederlanden hatten
1997 nur 2,5 Prozent der Bevölkerung im letzten Monat Cannabis
konsumiert, in Westdeutschland 3,0 Prozent. Alkohol ist ab 16
legal verkäuflich. Wie soll ein Verbot selbst für Erwachsene einer
im Vergleich zu Alkohol weniger riskanten Droge da glaubwürdig
sein? Ohne Glaubwürdigkeit kann es aber keine wirksame
Drogenprävention geben. Deshalb Entkriminalisierung ja,
Verharmlosung nein!
Joe Wein
Der Leserbrief wurde am 25.06.2002 abgedruckt. Das Abendblatt hat in Hamburg mehr Leser als BILD.
Sindelfinger-Böblinger Zeitung
Leserbrief zu "Drogen: Schäuble warnt Schweiz ", 14.06.2002
Dass sich die Zahl der Drogentoten immer noch "auf hohem Niveau"
bewegt, ist kein Ruhmesblatt für die baden-württemberger
Drogenpolitik. Von 1990 bis 1998 starben im Ländle 2201 Menschen
im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Im selben Zeitraum gab es in
den Niederlanden, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert
toleriert wird, insgesamt 450 Drogentote, also weniger als ein
Viertel, trotz um die Hälfte höherer Einwohnerzahl. Durch die
Tolerierung des Kleinverkaufs und des Besitzes von Cannabis wird
dort seit Jahren versucht, Jugendliche von einem
Drogenschwarzmarkt fernzuhalten wo weit riskantere Drogen mit
angeboten werden. Eine staatliche Kommission hatte in den
Niederlanden eine Cannabistolerierung bereits 1972 empfohlen. Nun
folgt auch die Schweiz dem Rat einer Expertenkommission und hebt
die Strafbarkeit von Cannabis auf. Die Schweizer kennen die
Erfahrungen der Niederländer und Deutschlands. Sie haben aus den
Ergebnissen ihre eigenen Schlüsse gezogen.
Joe Wein
Berliner Morgenpost
Leserbrief zu "170 Kilogramm Rauschgift kassiert", 11.06.2002
Erfolg oder Misserfolg? 170 Kilo Cannabis mögen für die Polizei
ein "grosser Fang" sein, aber laut Experten ist es nur zwischen
einem Drittel und einem Sechstel der täglich in Deutschland trotz
Verbot konsumierten Menge. Die ernüchterndste Statistik dabei: 3,0
Prozent der Westdeutschen gaben im Jahre 1997 in einer Umfrage zu,
in den letzten 30 Tagen mindestens einmal Cannabis konsumiert zu
haben - doch in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in
Coffeeshops angeboten wird, waren es im selben Jahr 2,5 Prozent!
Wo ist also der Nutzen der kostspieligen Strafverfolgung?
Die Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung schrieb in
ihrem am 04.06. veröffentlichten Bericht: "Viele der dem Recht
zugeschriebenen Folgen oder Ergebnisse lassen sich nicht oder
durch andere als rechtliche Mittel besser (z.B. mit weniger
Nebenwirkungen) erreichen."
Wenn das Strafrecht weniger Probleme verhindern kann und dabei
mehr Probleme verursacht als sachliche Aufklärung und staatliche
Kontrolle des Verkaufs, warum wird dann immer noch an der
Bestrafung von erwachsenen Cannabiskonsumenten festgehalten? Wäre
es nicht längst Zeit für eine Reform, wie jetzt auch in der
Schweiz geplant?
Joe Wein
Der Tagesspiegel
Leserbrief zu "Legalisierung von Drogen 'Ein falsches Signal an junge Leute'
", 5.06.2002
"Die Drogen- und Suchtpolitik wird im Hinblick auf
Präventionsbemühungen nur dann erfolgreich sein können, wenn sie
glaubwürdig und in sich konsistent ist." Das erklärten die 14
namhaften Experten der Drogen- und Suchtkommission der
Bundesregierung in ihren soeben veröffentlichten Empfehlungen.
Doch die derzeitige Drogenpolitik ist nicht konsistent sondern
schizophren: Einerseits kosten Zigaretten in Deutschland 100.000
Menschenleben pro Jahr, doch Tabakanbau wird EU-weit nach wie vor
mit einer Milliarde Euro jährlich subventioniert. Andererseits ist
weltweit kein einziger Fall eines "Cannabistoten" bekannt, doch
auf den Handel mit Cannabis stehen bis zu 15 Jahre Haft. Warum?
Cannabis ist zwar nicht harmlos, aber auch nicht riskanter als
Alkohol und Nikotin. Wer bei Cannabis versucht, Gesundheitspolitik
über den dicken Knüppel des Strafrechts zu betreiben, der schiesst
mit Kanonen auf Spatzen und nimmt dabei erhebliche
"Kollateralschäden" in Kauf. Es trifft nicht nur die ertappten
Konsumenten, sondern die gesamte Bevölkerung: Mit den Millionen,
die die sechstellige Zahl von Strafanzeigen und Zehntausende von
Gerichtsverfahren nur wegen des Cannabisverbots alljährlich
verschlingen, könnte man stattdessen wirkungsvolle Aufklärung
finanzieren, bei Cannabis wie bei Alkohol und Tabak.
Schon im Jahre 1997 ergaben wissenschaftliche Erhebungen, dass
sich die Konsumzahlen von Cannabis in den Niederlanden, wo diese
Pflanze seit mittlerweile 26 Jahren toleriert wird, nicht
wesentlich von denen in Deutschland unterscheiden, wo man weiter
auf das Strafrecht setzt. Dieses ist bei Cannabis weder ein
geeignetes noch ein erforderliches Mittel - zwei Bedingungen, ohne
die ein strafrechtliches Verbot übrigens gar nicht
grundgesetzkonform ist.
Joe Wein
Lippische Landes-Zeitung
LESERBRIEF zu "Sucht als Überlebensstrategie", 22.5.2002
Bei der Tagung "Sucht und Trauma" in der Klinik am Hellweg wurde
von Experten die Erkenntnis vorgebracht, dass Sucht oft eine
Bewältigungsstrategie für schmerzhafte Erfahrungen ist. Das ist
politisch bedeutsam: Derzeit setzt der Staat in der Drogenpolitik
auf strafrechtliche Verfolgung. Rund eine Viertelmillion Menschen
pro Jahr geraten deswegen in die Mühlen der Justiz und werden
bewusst traumatisiert, als Versuch einer Abschreckung. Staatliche
Verfolgung vergrössert dabei jedoch nur jenen Berg von Problemen,
der bereits am Anfang der Suchtkarriere stand. Der Rückfall ist
vorprogrammiert. Das Verbot wurde zwar mit guten Absichten
erlassen, hat aber eine in der Praxis völlig kontraproduktive
Wirkungen. Wirksame Suchthilfe und Prävention wären über eine
Strafbefreiung der Drogenkonsumenten eher zu erreichen.
Joe Wein
Flensburger Tagblatt
Leserbrief zu "Prävention ist Trumpf im Norden
", 7.05.2002
Der Vorschlag von Gesundheitsministerin Heide Moser, Konsumenten
von Cannabis aus der Illegalität herauszuholen, ist zu begrüssen.
Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers beim strafrechtlichen
Verbot von Cannabis konnte nicht erreicht werden und liegt heute
ferner denn je: Der Konsum von Cannabis ist aktuell in Deutschland
nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo es seit
26 Jahren toleriert wird. Solange riskantere Drogen wie z.B.
Alkohol und Nikotin legal sind, untergräbt ein Cannabisverbot nur
die Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenpolitik. Inzwischen wird
bundesweit jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Menschen wegen
des Cannabisverbots angezeigt. Das sind etwa vierzigmal mehr
Menschen als pro Jahr wegen Problemen mit Cannabis zu einer
Drogenberatung gehen. Die im Süden und Osten Deutschlands noch
besonders harte Verfolgung produziert ein Vielfaches an
zusätzlichen, unnötigen Problemen und verursacht dabei erhebliche
Kosten für den Steuerzahler, ohne vorzeigbaren Nutzen. Eine
bundesweite Reform zur Straffreistellung von Cannabis und ein
Ausbau der Prävention, wie derzeit auch in der Schweiz geplant,
wären eine vernünftigere Antwort.
Joe Wein
Passauer Neue Presse
Leserbrief zu "Drogen kommen Autofahrer teuer zu stehlen (sic)", 1.05.2002
Stellen Sie sich vor, man nimmt Ihnen den Führerschein, weil man einen Kasten Bier bei Ihnen im Keller findet. Absurd? Genau so sieht die derzeitige Praxis bei Cannabis aus. Allein wegen dem Besitz wird an der Fahreignung gezweifelt und ein teures Überprüfungsverfahren angeordnet - bei Alkohol muss man dazu in der Regel einmalig mit ab 1,6 Promille oder wiederholt mit ab 0,5 Promille am Steuer erwischt werden. Die derzeitige Regelung bei Cannabis steht in keinem Verhältnis zur "Gefährdung", die vom Besitz zum Eigengebrauch ausgeht. Schliesslich wird beim Besitz von Alkohol auch nicht automatisch angenommen, dass sich der Besitzer später angetrunken ans Steuer setzen wird. Experten wie Professor Dr. jur. Böllinger halten die derzeitige Regelung daher für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 dazu missbraucht, das strafrechtliche Übermassverbot des Grundgesetzes zu umgehen. Ohne Führerschein verlieren viele Betroffenen den Arbeitsplatz. Der Staat zerstört ihre berufliche und oft auch familiäre Existenz. Eine Reform ist dringend nötig. Cannabis sollte weitgehend Alkohol gleichgestellt werden, mit einer "Promilleregelung" im Strassenverkehr analog zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.
Joe Wein
Der Leserbrief wurde geringfügig gekürzt am 03.05.2002
abgedruckt
Tageblatt (Luxemburg)
Leserbrief zu "Einige Gedanken zur Drogenpolitik", 19.4.2002
Die Feststellung von Herrn Sinner, dass es keine "ungefährlichen
Drogen" gibt, ist zwar grundsätzlich richtig, doch schon
Paracelsus lehrte: "Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift,
allein die Dosis macht's, dass ein Ding kein Gift ist." Bei
Alkohol ist die fünffache Rauschdosis tödlich (0,8 Promille bzw. 4
Promille), bei Cannabis erst die 2000-fache Dosis. Tatsache ist
auch, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Drogen konsumiert: Fast
jeder von uns trinkt z.B. Alkohol, den die Studie von Professor
Roques für das französische Gesundheitsministerium im Jahre 1997
in die riskanteste Drogenkategorie (zusammen mit Heroin)
einstufte, während sie gleichzeitig Cannabis in die Kategorie mit
dem geringsten Risiko einordnete. Zum verantwortungsbewussten
Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln gehört ein Verständnis der
unterschiedlichen Wirkungen und Risiken dieser Substanzen. Wer bei
der Darstellung der Risiken von Cannabis übertreibt, der
verharmlost ungewollt riskantere Drogen wie Alkohol, Nikotin und
Heroin. Das unverhältnismässige Verbot von Cannabis in einem Land,
in dem Alkohol und Nikotin legal sind, schadet der Glaubwürdigkeit
der staatlichen Drogenpolitik. Ein unglaubwürdiges Verbot
produziert Probleme durch Kriminalisierung und soziale
Ausgrenzung, ohne die Zahl der Konsumenten minimieren zu können,
wie die praktische Erfahrung zeigt. Eine Straffreistellung, wie in
der Schweiz geplant und in den Niederlanden seit 26 Jahren
bewährt, würde die Probleme minimieren und effektivere Aufklärung
ermöglichen.
Joe Wein
Oberösterreicher Nachrichten
LESERBRIEF zu "Fernfahrt ins Gefängnis", 16.4.
Mit gefälschten Zahlen wird versucht, die Bilanz der Drogenpolitik
schönzurechnen. Wie soll ein Kilo Haschisch (Cannabisharz), das
bei jenem Fernfahrer gefunden wurde, 15.000 Euro wert sein, wenn
österreichische Konsumenten selbst bei Kleinstmengen nur etwa 7
Euro pro Gramm bezahlen (siehe http://www.supro.at/text/15.htm)?
Natürlich will die Exekutive ihre Erfolge möglichst positiv
darstellen, aber falsche Zahlen beschädigen die Glaubwürdigkeit
der derzeitigen Politik. Die Kosteneffektivität der
Cannabisprohibition ist nach wie vor ein Tabuthema. Zwei Drittel
der jährlich 101,7 Mill. Euro an Steuergeldern, mit denen in
Österreich versucht wird, den Konsum illegaler Drogen zu
bekämpfen, werden für Polizei und Justiz ausgegeben, aber nur ein
Fünfzigstel der Gesamtsumme wird für Prävention (Vorbeugung)
ausgegeben. Höchstens ein Zehntel der Menge an illegalen Drogen
kann abgefangen werden, der Rest bringt massive Gewinne. "Die Sau
wurde so gemästet, dass wir sie jetzt nicht mehr schlachten
können", beschreibt der Bochumer Polizeipräsident, Thomas Wenner,
bildlich den Erfolg von illegalen Grosshändlern und schlägt
deshalb eine Reform nach dem Vorbild der Schweiz vor. Ein Weg, der
sich in den Niederlanden nach einem Bericht des niederländischen
Polizeiexperten Ton Snip auf einer Tagung in Salzburg im vorigen
Herbst schon seit einem Vierteljahrhundert bewährt hat.
Joe Wein
Lübecker Nachrichten
Leserbrief zu "Zehn Kilo Marihuana geschmuggelt - Dealer
verurteilt", 16.4.2002
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Strafverfolgung löst
bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches
an zusätzlichen Problemen. 1999 wurden bundesweit vierzigmal mehr
Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots eröffnet als im
selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung
aufsuchten. Zwei Jahre und 3 Monate hinter Gittern ruinieren nicht
nur die Zukunft des 29-jährigen Pinnebergers, der Cannabis
geschmuggelt hatte. Bei ca. 2000 Euro Haftkosten pro Monat fehlen
den Bürgern Schleswig-Holsteins nun ca. 54 000 Euro an
Steuermitteln, die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dabei
ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger
schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit
immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen. Von Cannabis ist kein
einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit
zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer
Glaubwürdigkeit, ohne die sie wirkungslos ist. Dass
Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt jüngst der Fall
Julia Bohl in Singapur, wo trotz drohender Todesstrafe mit
Cannabis gehandelt wird. Nach einer Untersuchung für die
Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen
Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis
straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr
nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9,5 Millionen Einwohner Deutschlands
haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der
18 bis 24-Jährigen. Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene
entsteht ein Schwarzmarkt. Das heisst, keine Qualitäts- oder
Alterskontrollen aber dafür steuerfreie Gewinne. Eine
Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre
deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Hildesheimer Allgemeine Zeitung
Leserbrief zu "So ziemlich das Mieseste", 13.4.2002
"Sarstedter wegen Rauschgifthandels vor Gericht"
Alkohol ist laut Expertengutachten eine weit riskantere Droge als
Cannabis. Mit welchem Recht nennt ein deutscher Staatsanwalt den
Handel mit Cannabis "so ziemlich das Mieseste", wenn jährlich in
Deutschland über 100.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums
sterben und 40.000 an den Folgen von Alkoholmissbrauch, während
bei Cannabis (Haschisch, Marihuana), das der Angeklagte abgegeben
hat, weltweit kein einziger Todesfall bekannt ist?
Kriminalisierung ist mit Abstand die häufigste negative Folge von
Cannabiskonsum. Pro Jahr bringt der Staat 40mal mehr Menschen
durch eine Anzeige aufgrund des Cannabisverbots in oft erhebliche
Schwierigkeiten, als wegen Cannabisproblemen als Hauptanlass eine
Drogenberatung aufsuchen. So erweist sich das Verbot völlig
kontraproduktiv.
Anders als Alkohol führt Cannabis zu keiner körperlichen
Abhängigkeit. Anders als bei Alkohol, wo 4-5 Promille zum Tod
durch Atemlähmung reichen, ist bei Cannabis auch keine tödliche
Dosis bekannt. Eine seelische Abhängigkeit kann vorkommen, ist
jedoch keine Folge des Konsums an sich sondern muss als Symptom
bestehender psychosozialer Probleme bei bestimmten Konsumenten
gewertet werden.
Eine Studie für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) ergab im
Jahre 1997, dass 98% jener Cannabiskonsumenten, die keine anderen
illegalen Drogen konsumieren, auch keine seelische Abhängigkeit
von Cannabis aufweisen. Bei Alkohol geht man dagegen davon aus,
dass etwa 15% der Konsumenten zu irgendeinem Zeitpunkt eine
seelische oder körperliche Abhängigkeit davon entwickeln.
In Jahr 1999 machten 31.000 Menschen einen stationären
Alkoholentzug durch. Im selben Jahr zählte man bundesweit ganze
139 Fälle von stationären Cannabistherapien. Sogar wenn man
bedenkt, dass es ca. zwanzig mal mehr Alkoholkonsumenten als
Cannabiskonsumenten gibt, spricht dieses Zahlenverhältnis eine
deutliche Sprache darüber, welche der beiden Drogen die riskantere
ist.
Der staatlichen Drogenpolitik fehlt die Glaubwürdigkeit, wenn sie
Konsumenten weniger riskanter Drogen verfolgt während riskantere
Drogen legal sind und sogar Werbung dafür gemacht werden darf. Ein
unglaubwüriges Verbot ist aber ein undurchsetzbares Verbot. Eine
Reform, wie derzeit in der Schweiz geplant, wäre längst
überfällig.
Joe Wein
die tageszeitung
Leserbrief zu "Bei Hasch Kündigung", 10.4.2002
Alkohol und Nikotin kosten pro Jahr allein in Deutschland 40.000
bzw. 110.000 Menschen das Leben. Von Cannabis, das 9,5 Millionen
Menschen in Deutschland bereits probiert haben, ist weltweit kein
einziger Todesfall bekannt. Statt des Lebens kann es einem das
Dach über dem Kopf kosten: Wer sich Cannabispflanzen in der
Wohnung hält weil er nicht den verbotsbedingten Schwarzmarkt
mitfinanzieren will, muss mit Kündigung durch den Vermieter
rechnen. Die sinnlose Verfolgung von Cannabiskonsumenten
produziert mehr Probleme als sie löst. Man stelle sich vor, ein
Kasten Bier in der Wohnung wäre ein Kündigungsgrund! Mit der
widersprüchlichen Politik bezüglich Cannabis, Alkohol, Nikotin und
anderer Drogen verspielt der Gesetzgeber seine Glaubwürdigkeit.
Selbst der Bundesvizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP),
Bernhard Witthaut, hat kürzlich eine Legalisierung des Besitzes
und der Abgabe geringer Cannabismengen in Apotheken angeregt.
Joe Wein
Oberösterreichische Nachrichten
LESERBRIEF zu "Drogensituation außer Kontrolle", 04.04.2002
Herr Hauptmann beklagt, dass es nicht abschreckend wirke, wenn die
Mehrzahl der Tatverdächtigen bei Ermittlungsverfahren wegen
Drogendelikten nicht verurteilt würden. Doch die jüngste Anklage
der 22jährigen Deutschen Julia Bohl wegen Drogenhandels in
Singapur, wo Menschen wegen Handels mit Cannabis am Galgen gehängt
werden, zeigt, wie wenig abschreckend selbst härteste Strafen
sind. In vielen Fällen sind die Strafen weit schädlicher als der
Konsum der Droge selbst. Von Cannabis ist schliesslich weltweit
kein einziger Todesfall bekannt - was man von Singapurer
Drogengesetzen nicht behaupten kann.
Joe Wein
Peiner Nachrichten
Leserbrief zu "Ilseder wegen Drogenhandels in Haft", 4.4.2002
Herr Hustedt, Beauftragter für Jugendsachen bei der Peiner
Polizei, verteidigt das Cannabisverbot, indem er Cannabis als
"Einstiegsdroge" zu harten Drogen wie Heroin bezeichnet. Diese
Argumentation ist nicht plausibel. Laut der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) liegt in
Deutschland die Zahl der Toten im Zusammenhang mit illegalen
Drogen bezogen auf die Einwohnerzahl um ein Mehrfaches höher als
in den liberalen Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in
Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird.
Laut übereinstimmenden Expertenaussagen erfolgt der "Einstieg" zu
Heroin in der Regel über legale Drogen wie Alkohol und Nikotin,
mit denen Rausch und Suchtverhalten schon Jahre vor dem ersten
Konsum illegaler Drogen eingeübt werden. In einer 1997 von
namhaften Wissenschaftlern erstellten Studie für den damaligen
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) heisst es dazu:
"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine
mögliche 'Schrittmacherfunktion' für den Einstieg in den Konsum
von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen.
Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien
zurückgewiesen werden."
Die praktische Erfahrung der Niederlande zeigt auch seit 26
Jahren, dass Straffreiheit für Cannabis nicht zu mehr
Cannabiskonsum führt als bei einem Verbot. Die Strafverfolgung ist
kontraproduktiv. Mit der Verfolgung von (überwiegend erwachsenen)
Cannabiskonsumenten werden knappe öffentliche Mittel verschwendet,
die in glaubwürdiger Aufklärung der Jugend sicherlich besser
angelegt wären.
Joe Wein
Folgender Artikel erschien daraufhin in der Zeitung:
"Kann doch ein drittes Übel nicht legalisieren"
[Peiner Nachrichten, 12.04.2002]
Daraufhin antworte der Verein für Drogenpolitik mit einer Pressemitteilung:
PM 10 - Kripochef Sock soll Prävention Profis überlassen
[Verein für Drogenpolitik, 14.04.2002]
Die VfD-Pressemitteilung wurde in einem Artikel der Peiner Nachrichten veröffentlicht:
Verein für Drogenpolitik reagiert auf Cannabis-Artikel
[Peiner Nachrichten, 16.04.2002]
Express
Leserbrief zu ""Schreckgespenst aller Drogenbosse"", 5.4.2002
Insgesamt 540 Jahre Haft für die Dealer, die die "Gemeinsame
Ermittlungsgruppe Rauschgift" in den letzten 10 Jahren gefasst
hat, kosten uns Steuerzahler rund 15 Millionen Euro. Das sollte es
uns wert sein, werden viele sagen. Doch wenn ein Dealer verhaftet
wird, verschwindet in seinem bisherigen Kundenkreis die Nachfrage
nach Drogen keineswegs und er wird bald durch jemanden anderen
ersetzt. Der Staat verhindert letztlich also nicht den
Drogenkonsum sondern tauscht nur die Lieferanten aus. Illegalität
treibt die Preise in die Höhe, was den Handel sagenhaft
gewinnbringend macht. Der Nachschub wird deshalb nicht versiegen
solange es eine Nachfrage gibt. Das ist den Düsseldorfer
Ermittlern scheinbar selbst klar, wenn sie prophezeien, dass der
Drogenhandel in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Die repressive
Drogenpolitik ist eine Sackgasse, ihre Auswirkungen
kontraproduktiv. Die meisten Drogen sind einfach zu gefährlich, um
ihre Herstellung und ihren Vertrieb Kriminellen zu überlassen. Das
wirkliche "Schreckgespenst aller Drogenbosse" wäre die Abschaffung
des Schwarzmarktes durch eine Legalisierung. Die Millionen für
Ermittlungsverfahren, Strafprozesse und Gefängniszellen wären in
glaubwürdiger Drogenaufklärung und mehr Therapieangeboten
sinnvoller angelegt. Nur so ist langfristig eine Verbesserung der
Situation möglich.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
LESERBRIEF zu "Experten fordern Grenzwerte für Drogen"
(26.01.2002)
Dass der 40. Verkehrsgerichtstag eine Festlegung einer
Drogenpromillegrenze verlangt, die der absoluten
Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille Alkohol entspricht, kann man
nur unterstützen, geht es hier doch um die Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer.
Allerdings kann derzeit sogar dann schon der Führerschein
eingezogen werden, wenn jemand gar nicht berauscht am Steuer
sitzt, z.B. wenn er nur mit einem Joint in der Tasche zu Fuss
erwischt wird. Hier wird nicht zwischen Besitz und akutem Einfluss
am Steuer getrennt. Man stelle sich vor, jedem der einen Kasten
Bier im Haus hat, würde der Führerschein genommen, mit der
Begründung, er könnte sich ja betrunken ans Steuer setzen. Hier
vernichtet der Staat oft berufliche Existenzen. Warum sieht da der
Verkehrsgerichtstag, bei 3 Millionen Cannabiskonsumenten und einer
halben Million Anzeigen in den letzten 5 Jahren, keinen
Reformbedarf?
Sinnvoll wäre eine Promillegrenze zur Feststellung einer
Gefährdung, analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol. Derzeit
reicht bei Cannabis jede noch so geringe nachweisbare Menge, egal
ob sie für eine Beeinträchtigung reicht oder nicht, zur selben
Strafe wie z.B. bei 1,0 Promille Alkohol. Warum fordert denn der
Verkehrsgerichtstag keine 0,0 Promillegrenze bei Alkohol? Etwa
weil man sich dann auch selbst daran halten müsste?
Zu diesem Muster passt auch, dass der Verkehrsgerichtstag
verpflichtende Sehtests für Senioren mit Führerschein ablehnt.
Dass ältere Menschen "im Verkehr oft besser Bescheid [wissen] als
die jungen Fahrer", wie der Präsident des Verkehrsgerichtstages,
Peter Macke (62) feststellt, hat doch nichts damit zu tun, dass
mit dem Alter oft die Sehschärfe abnimmt und eine neue Brille
dringend notwendig wäre.
Joe Wein
Fränkischer Tag
LESERBRIEF zu "Bayern und Bamberg sind Spitzenreiter", 09.02.2002
Wenn Staatssekretär Regensburger den "Erfolg" der Drogenpolitik an der Zahl der Drogentoten messen will, dann müsste Bayern schleunigst Coffeeshops nach niederländischem Vorbild einführen: Schon allein das "Millionendorf" München hat pro Jahr etwa soviele Drogentote wie die gesamten Niederlande mit ihren 16 Millionen Einwohnern. Seit nunmehr 26 Jahren setzen unsere EU-Nachbarn bei Cannabis erfolgreich auf Märktetrennung und Aufklärung statt auf Strafverfolgung.
Es ist beschämend, wenn ein massgeblicher Politiker im Innenministerium mit aktuellen Erkenntnissen zum Thema noch nicht vertraut ist. Herr Regensburger scheint immer noch an den Mythos von der "Einstiegsdroge Cannabis" zu glauben. Dabei stehen am Beginn jeder Heroinkarriere Alkohol und Nikotin, die kaum jemand als "Einstiegsdrogen" verdammt. Die Studie von Professor Dr. Dieter Kleiber, die Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte, kam dazu 1998 zu folgendem Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar."
In Bayern wird gegen Personen im Besitz von 1 bis 2 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch (Wert: 5 bis 10 Euro) noch ein Strafprozess angestrengt, während etwa in Schleswig-Holstein das Verfahren bei bis zu 30 Gramm straflos eingestellt wird. Dabei schrieb im Jahre 1994 das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der straflosen Einstellung von Cannabisfällen vor, in denen es um geringe Mengen geht. Eine solche einheitliche Rechtspraxis ist scheinbar nur durch eine bundesweite Reform des Betäubungsmittelgesetzes sicherzustellen, die auch früher oder später kommen wird, so wie auch bei unseren Nachbarn in der Schweiz.
Joe Wein
taz
LESERBRIEF zu "Haschisch jetzt auch Zündstoff", 15.12.2001
Frau Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, verweist wenig
überzeugend darauf, dass es auch in der Schweiz Gegner der Reform gibt.
Tatsächlich ist aber die einzige größere Schweizer Partei, die noch
mehrheitlich gegen die Reform ist, die rechtspopulistische SVP - eine Partei
also, die eher der CSU und der FPÖ nahe steht. Die Schweizer
Sozialdemokraten (SP), Liberalen (FDP) und Christdemokraten (CVP) sind
mehrheitlich für die Straffreistellung von Cannabiskonsum und seinen
Vorbereitungshandlungen. Die Feststellung, der Koalitionsvertrag mache keine
Aussage zur Cannabisreform, überzeugt wenig. Nicht alle Gesetzesinitiativen
der SPD und Grünen entstammen dem Koalitionsvertrag und in neun Monaten,
nach der Bundestagswahl, wird ohnehin ein neuer Vertrag ausgearbeitet
werden.
Es ist Zeit, an einem neuen Konsens zu drogenpolitischen Reformen zu
arbeiten. Beim Frauenwahlrecht hinkte die Schweiz 52 Jahre hinter
Deutschland her (1919-1971). Jetzt hat sich das Blatt gewendet und die
Schweiz wagt sich an Reformen, zu denen vielen deutschen Politikern noch der
Mut fehlt.
JOE WEIN,
Yokohama, Mitglied im Verein für Drogenpolitik e. V.
Am 18.12.2001 abgedruckt.
Offenbach Post
LESERBRIEF zu "Volker Beck", 14.12.2001
"Absurd" ist nicht Volker Becks Vorstoss zur Straffreistellung von
Cannabis (wie in der Schweiz und den Niederlanden), sondern ein
Gesetz das einerseits Cannabis verbietet aber gleichzeitig härtere
Drogen erlaubt: Tabak und Alkohol kosten jährlich 100000 bzw.
40000 Menschen in Deutschland das Leben. Von Cannabis ist weltweit
kein einziger Fall eines Überdosistoten bekannt. Dass ein
unglaubwürdiges Verbot nicht durchsetzbar ist, zeigen die
steigenden Konsumzahlen: 38 Prozent der 18 bis 24-jährigen in
Deutschland probieren Cannabis, trotz Verbot. Die Jugend braucht
Informationen statt Strafen.
Wenn psychische Abhängigkeit das Kriterium wäre, müsste nicht
Cannabis illegal sein sondern Zigaretten. Laut eine Studie für das
Bundesgesundheitsministerium ist nur ein Zwölftel der untersuchten
Cannabiskonsumenten psychisch davon abhängig. 41,2 Prozent der
Raucher in Deutschland konsumieren dagegen 20 Zigaretten und mehr
pro Tag. Eine körperliche Abhängigkeit wie bei Heroin oder Alkohol
gibt es bei Cannabis nicht.
Das Cannabisverbot verhindert keine Probleme: Der Anteil der
regelmässigen Cannabiskonsumenten unter der deutschen Bevölkerung
liegt heute nicht niedriger als in den Niederlanden nach 25 Jahren
Cannabisentkriminalisierung. Es war nicht zuletzt die erwiesene
Unwirksamkeit des unglaubwürdigen Verbotes, die die Schweiz zur
Reform bewegte. Wann folgt Deutschland dem Vorbild unserer
alpenländischen Nachbarn?
Joe Wein
Frankenpost
LESERBRIEF zu "PIT-ein Vorzeigeprojekt gegen Straftaten
Jugendlicher", 5.12.2001
"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den
Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar." Das stellte ein
Expertengutachten fest, das im Jahre 1997 im Auftrag von
Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt wurde. Frau
Schilling vom Hofer Gesundheitsamt, die an der Hofecker
Hauptschule das Gegenteil behauptete, scheint mit aktuellen
Erkenntnissen nicht ganz vertraut zu sein. Etwa 120 000
Heroinabhängigen in Deutschland steht laut einer aktuellen
Untersuchung für das Bundesgesundheitsministerium etwa die 80fache
Zahl von Menschen (9,5 Millionen) gegenüber die jemals Cannabis
konsumiert haben. Cannabiskonsum ist also offensichtlich nicht der
entscheidende Faktor bei der Ausbildung von Heroinabhängigkeit.
Ähnlich wie bei der legalen Droge Alkohol ist auch die grosse
Mehrheit (92 Prozent) der untersuchten Cannabiskonsumenten nicht
psychisch abhängig. Das ergab eine Studie im Jahre 1998. Das oben
erwähnte Expertengutachten für Herrn Seehofer schreibt dazu: "Der
Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer
psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer
Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom
Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen
Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden
psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die
Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme
gesehen werden." Leider tut die derzeitige Strafverfolgung von
Cannabiskonsumenten nichts, um solche Probleme zu verhindern. Im
Gegenteil, sie produziert eine Vielzahl von unnötigen,
zusätzlichen Problemen. Im Jahre 1999 standen 139 stationären
Therapien und 2633 ambulanten Behandlungen wegen Cannabisproblemen
als Hauptdiagnose 118.793 Strafanzeigen wegen des Cannabisverbots
gegenüber.
Die Untauglichkeit des Verbots zeigt sich auch daran, dass es laut
wissenschaftlichen Erhebungen in Westdeutschland prozentual nicht
weniger regelmässige Cannabiskonsumenten gibt als in den
Niederlanden, wo der Besitz und Erwerb kleiner Mengen seit einem
Vierteljahrhundert straffrei sind. Mit der Strafverfolgung werden
Steuergelder verschwendet, die in sachlicher und glaubwürdiger
Aufklärung besser angelegt wären. Eine Cannabisreform, wie derzeit
in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Das Ja zum Kriegseinsatz ist
überwältigend" (Bärbel Krauß, 26.11.2001)
Welch ein Aufwand um eine Joint-Attrappe auf dem Parteitag der
Grünen! Hätte Frau Roth öffentlich ein Glas Champagner überreicht
bekommen, hätte wohl niemand die Stirn gerunzelt. Warum wird bei
Cannabis ein anderer Massstab angelegt als bei Alkohol, einer
Droge die 40 000 Tote pro Jahr verursacht? Es ist absurd, dass die
deutsche Polizei immer noch verpflichtet ist, wegen ein paar Gramm
Pflanzenmaterial einen solchen Aufwand zu veranstalten. Sie hat
wirklich dringendere Aufgaben als zu kontrollieren, womit
Erwachsene Zigaretten drehen, ganz abgesehen davon, dass Tabak ein
höheres Suchtpotenzial hat als derzeit illegales Cannabis.
9,5 Millionen Menschen in Deutschland haben laut einer Erhebung
für das Bundesgesundheitsministeriums Erfahrung mit
Cannabiskonsum, darunter 38,1 Prozent der 18 bis 24-jährigen
Erwachsenen in Westdeutschland. Dieser Realität müssen sich die
Parteien stellen. Der Erfahrungen von 25 Jahren
Cannabisentkriminalisierung in den Niederlanden zeigen, dass es
auch anders geht. Es ist an der Zeit, dass die Grünen ihr
Schweigen zur Cannabispolitik brechen, das sie sich seit der
Koalition mit der SPD auferlegt haben. Das Thema muss öffentlich
diskutiert werden, damit zusammen mit anderen Bundestagsparteien
die überfällige Reform in Angriff genommen werden kann. Staatliche
Prävention ist sinnvoller als die unverhältnismässige
Kriminalisierung von Millionen von Mitmenschen.
Joe Wein
Vorarlberger Nachrichten
Leserbrief zu "" von Kurt Wanka, 12.11.2001
Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ist ein politischer
Anachronismus, der auf veralteten Vorstellungen beruht. VN-Leser
Kurt Wanka empörte sich am 12.11., dass auf der Homepage der
Sozialistischen Jugend Alkohol und Nikotin mit Cannabis, "einer
nachweislich gefährlichen Droge gleichgesetzt" werden. Was bitte
anderes sind aber Alkohol und Nikotin? Diese beiden Drogen töten
jährlich in Österreich 4000 bzw. 10000 Menschen, während von
Cannabis weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis
bekannt ist. Cannabis ist zwar nicht völlig harmlos (das sind
Cholesterin und Zucker im Übrigen auch nicht), aber die möglichen
Risiken stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die durch
Kriminalisierung Hunderttausender von Konsumenten und durch den
unkontrollierten Schwarzmarkt entstehen. Eine Studie im Auftrag
des französischen Gesundheitsministers bestätigte, dass Alkohol
und Nikotin weit gefährlicher sind als Cannabis. Selbst eine
Studie der Weltgesundheitsorganisation kam 1995 zum selben
Ergebnis. Das Suchtpotenzial von Cannabis liegt laut dem Urteil
von Experten unter dem von Alkohol und Zigaretten. In einem Land
in dem Alkohol legal ist, ist ein Cannabisverbot weder glaubwürdig
noch durchsetzbar. Ein Strafbefreiung von Cannabis, wie in der
Schweiz geplant, ist daher die vernünftigste Lösung.
Joe Wein
Aller Zeitung
Leserbrief zu: "Haftstrafe für Dealer (10.11.2001)
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Drei Jahre und 6 Monate
hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft dieses 24-jährigen
Calberlahers, der in den Niederlanden Cannabis eingekauft hatte.
Bei ca. 150 DM Haftkosten pro Tag fehlen den Bürgern des Landes
nun ca. 190 000 DM an Steuermitteln die anderswo wieder eingespart
werden müssen. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher
wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und
Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr
verursachen - von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen
Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die
staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit. Die
Strafverfolgung bringt dabei nicht einmal vorzeigbare Erfolge:
Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung für die Bundesregierung
konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung
regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei
in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5
Prozent. Insgesamt 9 Millionen Einwohner Deutschlands zwischen 18
und 59 Jahren haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über
ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Sollen das alles Verbrecher
sein? Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein
Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen oder Besteuerung. Im Jahre 1999
wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des
Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen
Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Strafverfolgung löst
bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches
an zusätzlichen Problemen. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in
der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot
der Vernunft.
Joe Wein
Main Rheiner
Leserbrief zu: "Straftaten mit Drogen sind im letzten Jahr angestiegen", (07.11.2001)
Wilfried Bernd, Sachbearbeiter für Jugendkriminalität bei der
Polizei Ingelheim, verrät einen bestürzenden Mangel an Kenntnis
der Fakten, wenn er Cannbis immer noch eine "Einstiegsdroge"
nennt. Schon vor sieben Jahren fand das Bundesverfassungsgericht,
dass diese Ansicht mittlerweile von Experten "überwiegend
abgelehnt" wird. Die Studie von Professor Dieter Kleiber im
Auftrag von Gesundheitsminister Seehofer bestätigte dies.
Herrn Bernds Aufruf, "man schaue sich nur mal die Situation in
Holland an!" kann ich dagegen nur unterstützen. Nach 25 Jahren
Cannabisentkriminalisierung sind keine der befürchteten Folgen
eingetreten. Der Konsum von Cannabis ist in den Niederlande heute
nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Der Staat spart sich
dabei Milliardenbeträge und die Warnungen vor Heroin und Kokain
werden glaubwürdiger wenn diese harten Drogen nicht länger mit
Cannabis in einen Topf geworfen werden. Der Erfolg: Nach Zahlen
der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
haben die Niederlande mit ihren fast 16 Millionen Einwohnern
jährlich nicht mehr Drogentote als allein das "Millionendorf"
München. Deshalb sollten sich endlich auch die Politiker im
Bundestag "Holland ansehen!"
Joe Wein
Kurier (AT)
Leserbrief zu: FP Graz: "Drogendealer sind Mörder" (07.11.2001)
Die FP Graz nennt Drogendealer "Mörder", verschweigt aber, dass
Österreich unter der derzeitigen Drogenpolitik der ÖV/FP-Regierung
eine achtfach höhere Todesrate mit harten Drogen hat als die
Niederlande, die schon vor einem Vierteljahrhundert Cannabis
entkriminalisiert haben. Jedes Jahr sterben in Österreich
genausoviele Menschen an illegalen Drogen als in den doppelt so
bevölkerungsstarken Niederlanden in vier Jahren zusammengenommen!
Das müssen österreichische Politiker mitverantworten. Wir wissen
jetzt, das eine repressive Drogenpolitik den Konsum nicht
verringert. Das zeigt die praktische Erfahrungen der
Konsumentenzahlen in den Niederlanden und anderen Ländern.
Strafverfolgung kann jedoch schädliche Folgen vergrössern, z.B.
indem durch das Verbot der profitable Handel in die Hände von
Kriminellen gelegt wird, die teilweise auch harte Drogen wie
Kokain oder Heroin im Angebot haben. Und warum diese Doppelmoral:
Solange 4000 Alkoholtote jährlich in Österreich keinen Hund hinter
dem Ofen hervorlocken, ist die Hysterie um Cannabis, von dem in
5000 Jahren kein Fall einer tödlichen Überdosis bekannt ist, wenig
verständlich. Cannabis hat ein geringeres Suchtpotenzial als
Alkohol und Nikotin. Hier werden nutzlos Steuergelder zum Fenster
hinausgeworfen. In ehrlicher Aufklärung wäre das Geld besser
angelegt. Eine Lockerung der Cannabisbestimmungen, wie in der
Schweiz und Grossbritannien für nächstes Jahr geplant, wäre längst
an der Zeit.
Joe Wein
Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek
Leserbrief zu "Schon wieder ein Drogentoter", 6.11.2001
Die Kurzmeldung illustriert, warum Strafverfolgung das
Heroinproblem nicht löst sondern es nur verschlimmert. Einen Tag
nach der Haftentlassung starb ein junger Luxemburger an einer
Ueberdosis. Wer häufig Heroin konsumiert, braucht bekanntlich
immer mehr davon für die selbe Wirkung. Die Kehrseite der Medaille
ist, dass sich das durch eine freiwillige oder erzwungene
Konsumpause wieder umkehrt - aus einer vorher "normalen" Dosis
wird schnell eine tödliche Ueberdosis. Je mehr Verhaftungen desto
mehr Drogentote gibt es daher. Die Toten müssen dann wieder als
Begründung für noch mehr Verhaftungen herhalten: Ein Teufelskreis.
Echte Hilfe sieht anders aus: Ausreichend Therapieplätze für
therapiewillige Abhängige, Entkriminalisierung der Konsumenten,
hygienische Konsumräume, Substitutionsbehandlung und kontrollierte
Originalstoffabgabe wie in der Schweiz und Großbritannien erprobt.
Solange der Staat jedoch weiter auf Repression setzt, solange
werden weiter Menschen sterben die unsere Hilfe bräuchten.
Joe Wein
Der Leserbrief wurde am 10.11.2001 abgedruckt.
Salzburger Nachrichten
Leserbrief zu: "Tödliches Heroin: Dealer verhaftet", 31.10.2001
Mehrere Menschen schwebten in Lebensgefahr, weil ein Dealer das
Heroin nicht wie üblich mit Milchzucker und Kopfschmerztabletten
gestreckt hatte. Das muss nicht sein. Als Heroin noch eine
zugelassene Arznei aus der Apotheke war, waren Ueberdosierungen so
gut wie unbekannt. Im Schweizer Heroinvergabeprojekt gab es bisher
keinen einzigen Fall einer tödlichen Ueberdosis, bei mehreren
Tausend Teilnehmern. Solange der Staat weiterhin versucht, den
Heroinmarkt auszutrocknen indem er einzelne Händler aus dem
Verkehr zieht, schafft er doch nur neue Verdienstmöglichkeiten für
immer neue Schwarzhändler. Die nächste Ueberdosis ist schon
vorprogrammiert. Bedenklich ist auch, wenn wie in diesem Fall
Heroin und Cannabis vom selben Händler geliefert werden. Will der
Staat mit dem Verbot aus Cannabis eine Einstiegsdroge machen? Wenn
nicht, dann sollte er den Cannabisverkauf lizenzieren und
regulieren, damit die trotz derzeitigem Verbot sehr zahlreichen
Konsumenten mit harten Drogen gar nicht erst in Berührung kommen!
Joe Wein
Mittelbayerische Zeitung
LESERBRIEF zu "Qualm im Kinderzimmer", 27.10.2001
Von einer harten Droge spricht man bei Substanzen die ein hohes Suchtpotenzial haben oder stark gesundheitsschädlich sind. Nach beiden Kriterien müsste Alkohol als harte und Cannabis, anders als in Ihrem Artikel dargestellt (Qualm im Kinderzimmer, 27.10.2001), als weiche Droge eingestuft werden.
Dass den 40000 Alkoholtoten und 100000 Zigarettentoten pro Jahr in Deutschland kein einziger bekannter Cannabistoter bei etwa 9 Millionen Cannabiserfahrenen gegenübersteht muss auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung zugeben. Das Suchtpotenzial von Cannabis wurde laut 1994 vom Bundesverfassungsgericht zu Rate gezogenen Experten als "sehr gering" eingestuft. Sowohl die Studie von Professor Roques für den französichen Gesundheitsminister als auch der Bericht des amerikanischen Institute of Medicine stuften Alkohol und Nikotin riskanter ein als Cannabis.
Während aber Bier augenzwinkernd als "Lebensmittel" gilt und Zigaretten weiterhin ohne Alterskontrollen in Automaten verkauft werden, werden Cannabiskonsumenten für den Besitz von wenigen Gramm Cannabis weiterhin zu hohen Strafen verurteilt. Warum wird hier mit zweierlei Mass gemessen? Der staatlichen Glaubwürdigkeit schadet man damit nur, dem Steuerzahler auch. Er muss die Kosten der nutzlosen Verfolgung schliesslich tragen. Was verboten ist, kann auch nicht besteuert werden.
In den Niederlanden ist der Konsum der weichen Droge Cannabis nach einem Vierteljahrhundert Entkriminalisierung nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Das haben wissenschaftliche Studien ergeben. Das Verbot hat also keinen nachweisbaren Nutzen, obwohl es enorme Kosten verursacht. Eine Reform wie in der Schweiz geplant und jüngst auch in Grossbritannien angekündigt ist längst überfällig.
Joe Wein
Landauer Neue Presse
LESERBRIEF zu "31 Monate Haft für Einkauf in Holland", 20.10.2001
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Zwei Jahre und 7 Monate hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft dieses 22-jährigen Arbeiters aus Dingolfing, der in den Niederlanden Cannabis eingekauft hatte. Bei ca. 150 DM Haftkosten pro Tag fehlen den Bürgern des Freistaats nun ca. 140 000 DM an Steuermitteln die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen. Von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit. Dass Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt nicht nur der bereits wegen Cannabisbesitzes vorbestrafte Angeklagte. Nach einer Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9 Millionen Einwohner Deutschlands zwischen 18 und 59 Jahren haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Sollen das alles Verbrecher sein? Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen oder Besteuerung. 1999 wurden dabei vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Strafverfolgung löst bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Luxemburger Wort
Lëtzebuerger Journal
Tageblatt
LESERBRIEF zu '"Rentrée Parlementaire" bei der DP' , 9.10.2001
Der Vorstoss der DP zur Cannabisfrage ist zu begrüssen. Eine
repressive Cannabispolitik ist nicht nur keine effiziente
Verwendung von knappen Steuergeldern, sie ist auch
kontraproduktiv, weil sie mehr Menschen Probleme verursacht. In
Deutschland etwa wird jährlich gegen 40mal mehr Menschen ein
Ermittlungsverfahren wegen eines Cannabisverstosses eingeleitet
als wegen Problemen im Zusammenhang mit Cannabis zu einer
Beratungsstelle gehen (laut Bundeskriminalamt und Institut für
Therapieforschung). Internationale Studien konnten keine Senkung
der Konsumrate durch Repression bestätigen. Der konsumierende
Bevölkerungsanteil ist laut offiziellen Studien in Frankreich,
Deutschland und den Niederlanden fast gleich, trotz
unterschiedlicher Gesetze. Cannabis sollte legalisiert und
besteuert werden, zumindest aber sollte der Besitz geringer Mengen
und der Anbau weniger Pflanzen zum Eigenkonsum bei Erwachsenen
nicht mehr mit Strafe bedroht sein.
Joe Wein
Anmerkung:
Diesen Brief (mit angepassem Artikeltitel) habe ich an das
Lëtzebuerger Journal (journal@logic.lu), das Luxemburger
Wort (wort@wort.lu) und das Tageblatt
(redaktion@tageblatt.lu) geschrieben. Im Tageblatt wurde er am 12.10.2001 zusammen mit einem anderen positiven Brief abgedruckt. Ausserdem erreichte uns folgender Brief zum Thema:
land@land.lu Leserbrief zu "Sanfte Drogen legalisieren"
redaktion@tageblatt.lu Leserbrief zu "Depenalisierung leichter Drogen"
journal@logic.lu Leserbrief
zeiluvol@pt.lu Leserbrief
woxx@woxx.lu Leserbrief
Keine negativen Erfahrungen in Holland
Der Vorstoß der DP und der CSV Cannabis zu entkriminalisieren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nachdem die
Holland diesen Schritt schon 1976 vorgeführt hatte, folgen nun immer mehr Staaten wie die Schweiz oder Belgien
diesem Beispiel.
Die von manchen Seiten befürchteten Horrorszenerien blieben aus. Der Konsum von Cannabis ist in keinem der Länder
sprunghaft angestiegen, im Falle von Holland befindet er sich auf einem sehr niedrigen Niveau und es gab auch keine
anderen negativen Effekte.
Durch die Entkriminalisierung werden zudem auch Polizei und Justiz entlastet, weil sie sich nicht mehr mit Jugendlichen,
die mit wenigen Gramm Cannabis erwischt werden, beschäftigen muß.
Eigentlich ist die Entkriminalisierung von Cannabis eine längst überfällige Handlung und die Stimmen, die in Europa für
diesen Schritt sprechen weder immer lauter. Zulange haben Lügen und Halbwahrheiten eine vernünftige und
glaubwürdige Drogenpolitik verhindert. Es gibt noch immer Politiker, die behaupten Cannabis sei ein Teufelskraut, eine
Einstiegsdroge, die schwer abhängig machen würde, obwohl diese Mythen aus den 50er Jahren schon mehrfach in
international anerkannten Studien widerlegt wurden. Cannabis ist eine Droge, welche man mißbrauchen kann, wie
Zigaretten oder Alkohol auch, nur mit dem Unterschied, daß sie noch illegal ist. Zudem wurde in eine Vielzahl
wissenschaftlicher Gutachten darauf hingewiesen, daß Cannabis weniger gesundheitsschädlich ist als die
Gesellschaftsdroge Alkohol.
Ich hoffe, daß Luxemburg sich für eine fortschrittliche Drogenpolitik entscheidet und damit auch anderen europäischen
Staaten vorführt, daß Verfolgung und Bestrafung von Cannabiskonsumenten nicht der richtige Weg ist.
Passauer Neue Presse
LESERBRIEF zu "So schützt man Kinder vor Drogen", 9.10.2001
Ein Zollbeamter wie Herr Steininger muss kein Suchtexperte sein. Seine These, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", wird von Experten schon seit 20 Jahren abgelehnt. Tatsache ist, dass die grosse Mehrheit der Cannabiskonsumenten (95-98 Prozent) nicht bei Heroin landen. Andersherum haben Heroinabhängige meist zuerst in jungen Jahren Erfahrungen mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin gesammelt, die aber kaum jemand "Einstiegsdrogen" nennt.
Die hohe Zahl der Drogentoten, die von Herrn Klinger angesprochen wurde, ist in Wirklichkeit noch höher, wenn man die rund 100 000 Tabakstoten und 40 000 Alkoholtoten pro Jahr in Deutschland nicht ignoriert. Auch sollte es zu denken geben, dass die Sterblichkeit im Zusammenhang mit Heroin und anderen harten Drogen in Deutschland und Österreich laut Zahlen der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) um etwa das achtfache höher ist als in den Niederlanden. Die Millionenstadt München zählte voriges Jahr mehr Drogentote als das Land der Tulpen und Coffeeshops mit seinen 16 Millionen Einwohnern. Repression vergrössert die Zahl der Drogentoten, z.B. durch Selbstmorde aus Verzweiflung.
Die pragmatischen Niederländer setzen nicht auf ideologisch korrekte Massnahmen sondern auf Wege die Erfolge bringen. Die Märktetrennung durch tolerierten Verkauf von Cannabis in staatlich kontrollierten Coffeeshops hat sich bewährt. Damit kommen Cannabisprobierer gar nicht erst mit dem Schwarzmarkt in Berührung, wo auch harte Drogen angeboten werden. Auch die Schweiz will dieses erfolgreiche Modell übernehmen. Wann folgen Deutschland und Österreich?
Joe Wein
Anmerkung:
Auf diesen Brief erhielt ich eine Rückfrage der Redaktion, wahrscheinlich zur Verifizierung des Absenders. Ich gehe deshalb davon aus, dass er abgedruckt wird.
Bild der Wissenschaft
LESERBRIEF zu "Kann Marihuana bei Kokainsucht helfen?", 8.10.2001
Vier Jahre ist es her, dass Experimente mit Ratten die sich Cannabinoide gespritzt hatten, als Beleg dafür dargestellt wurden, dass Cannabis doch süchtig machen könne. Kaum jemand erfuhr damals jedoch, dass die Ratten erst mit Kokain "geübt" hatten, wie z.B. auf der Website des National Institute on Drug Abuse (NIDA) nachzulesen war. Die Ratten befanden sich also zum Zeitpunkt der Untersuchung im Kokainentzug. Diese neuere Studie wirft ein völlig neues Licht auf jene älteren Ergebnisse. Wenn Cannabis in Wirklichkeit keine Einstiegsdroge sondern eine Ausstiegsdroge aus der Abhängigkeit von harten Droge ist, dann werden sich jetzt Politiker und andere Verantwortliche mit der Frage befassen müssen, ob nicht eine repressive Cannabispolitik letztlich zu mehr Abhängigen bzw. Rückfälligen bei harten Drogen führen. Laut Zahlen der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) liegt die Sterblichkeit im Zusammenhang mit Heroin und anderen harten Drogen in Deutschland und Österreich um etwa das achtfache höher ist als in den Niederlanden, wo Cannabis seit 1976 toleriert wird. Eine Cannabisentkriminalisierung in Deutschland ist nach Meinung zahlreicher Experten längst überfällig.
Joe Wein
Schwarzwälder Bote
LESERBRIEF zu "Fahnder verhaften mutmaßlichen Dealer", 7.10.2001
Die Verfolgung von Händlern von Cannabis, einer Substanz die weniger schädlich ist als die legalen Drogen Alkohol und Nikotin, ist eine Verschwendung von knappen Steuergeldern. Nicht nur, dass Haft für Cannabishändler uns Steuerzahler über DM 50 000 pro Person pro Jahr kostet. Repression vermindert auch den Konsum von Cannabis nicht: Eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium zeigte 1997, dass 3 Prozent der Westdeutschen regelmässige Cannabiskonsumenten waren, im Vergleich zu nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo seit einem Vierteljahrhundert der Besitz von Cannabis und der Verkauf geringer Mengen nicht mehr verfolgt wird. Trotz Verbot hatten im Jahr 2000 bereits 40 Prozent aller männlichen Westdeutschen zwischen 18 und 24 Cannabiserfahrung. So untergräbt das Verbot nur die Glaubwürdigkeit des Staates. Statt in einem unkontrollierten Schwarzmarkt sollte der Handel in staatlich kontrollierten Läden erfolgen, besteuert und mit Alterskontrollen, wie nun auch in der Schweiz geplant. Die amerikanische Alkoholprohibition hat bewiesen, dass ein undurchsetzbares Verbot weit schlimmer ist als legaler Handel.
Joe Wein
Tagesspiegel
LESERBRIEF zu "Wolfgang Wieland - Grüße vom linken Anwaltsverein", 18.7.2001
Im Jahre 1785 erging in Paderborn ein Kaffeeverbot. Statt auf die Droge Koffein zu verzichten, protestierte das gemeine Volk mit einem großen öffentlichen Kaffeetrinken. Das Verbot fiel. Heute kann man über jene Zeit nur noch den Kopf schütteln. Wird man in ein paar Jahren ähnlich auf das Cannabisverbot zurückblicken? Ein teurer Zaun um den Volkspark Hasenheide, so er denn überhaupt eine Wirkung hat, wird den öffentlichen Handel nur an einem anderen Ort zum Ärgernis machen. Was dann? Ein geordneter Cannabisverkauf in Coffeeshops, wie von Justizsenator Wolfgang Wieland vorgeschlagen, ist auf Dauer die einzige Lösung. Seit Jahren ist Cannabis die drittmeist konsumierte Droge in Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Jeder fünfte Erwachsene hat es bereits probiert. Das Verbot und eine jährlich sechsstellige Zahl von Anzeigen haben das nicht verhindern können. In den Niederlanden, wo der Verkauf von Cannabis in Coffeeshops toleriert wird, sind 2,5 % der Bevölkerung regelmässige Cannabiskonsumenten. In Deutschland dagegen sind es laut Bundesgesundheitsministerium 3,3 % der Bevölkerung. Das Verbot hat also keine konsumminimierende Wirkung, sondern verursacht nur Kosten und Probleme. Eine Legalisierung würde die Besteuerung und effektive staatliche Kontrolle des Handels erlauben, wie z.B. Alterskontrollen bei der Abgabe. Wenn jetzt sogar die Schweiz Cannabis legalisieren will, warum wird dann in Berlin weiterhin Katz und Maus gespielt?
Joe Wein
Salzburger Nachrichten
LESERBRIEF zu "Rund 30 Prozent mehr Drogentote", 18.07.2001
227 Drogentote - genau soviele wie voriges Jahr in Österreich gab
es auch in den Niederlanden, allerdings in den vier Jahren von
1995 bis 1998 zusammengenommen und mit der doppelten
Einwohnerzahl! So steht es im Jahresbericht 2000 der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht der Europäischen
Union. Die achtmal niedrigere Sterblichkeit im Land der
Coffeeshops ist kein Zufall - seit 1976 trennt die Regierung dort
bewusst zwischen Cannabis, das toleriert wird, und harten Drogen.
Ganz anders die VP und FP, die alle illegalen Drogen über einen
Kamm scheren. Wer in den Niederlanden Haschisch oder Marihuana
probieren will, weiche Drogen die weniger gefährlich sind als
Alkohol und Nikotin, der kann das tun ohne gleich bei einem Dealer
einkaufen zu müssen der auch härtere Sachen im Angebot hat. Die
repressive Linie von Innenminister Strasser ist kaum geeignet, die
Situation zu verbessern. Würde tatsächlich genug Heroin
beschlagnahmt um das Angebot zu verknappen, dann würden die
steigenden Preise einerseits die Gewinnspannen der Drogenmafia
anschwellen lassen. Andererseits würde die Verknappung auch zu
mehr Streckmitteln im Strassenheroin und zu mehr Mischkonsum mit
Alkohol und Medikamenten führen, der Todesursache Nummer 1 bei
Heroin. Die Erfahrungen aus der Schweiz, Deutschland und den
Niederlanden zeigen, dass niedrigschwellige Hilfsangebote,
insbesondere Druckräume, Methadon- und Originalstoffabgabe sowie
eine ideologiefreie Politik zu Cannabis der beste Weg sind, Leben
zu retten und Schäden zu vermeiden.
Joe Wein
Die Welt
LESERBRIEF zu Ortheils Taschenbücher (23.6.2001)
Aufklärung über Drogen ist wichtig, aber wir können unsere Jugend nicht dadurch schützen, dass wir ihr die Unwahrheit erzählen. Junge Menschen die sich über die Risiken von Cannabis informieren wollen verdienen ehrliche Antworten. Das Buch "Hasch - Zerstörung einer Legende" der "Readers Digest"-Autorin Peggy Mann ist leider keine gute Empfehlung (Hanns-Josef Ortheil: "Altes für Junges", 23.06.). Seine Quellenauswahl ist einseitig und veraltet. Es beruft sich fast ausschliesslich auf diskreditierte Quellen. Aktuelle Studien kommen zu ganz anderen Ergebnissen, wie etwa eine Studie für Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) im Jahre 1997: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
Das bereits 1985 erschienene Werk von Frau Mann beruft sich auf Studien die mittlerweile schon älter sind als die Leser, denen Herr Ortheil dieses Buch empfielt. Auch vor 20 Jahren waren die zitierten Studien schon sehr umstritten. Der oft zitierte Dr Nahas ist wegen seiner unsauberen Arbeitsweise heute wissenschaftlich völlig diskreditiert. Bereits vor 25 Jahren wurden Dr Nahas alle Forschungsmittel der amerikanischen Regierung gesperrt. Ergebnisse seiner Studie zu angeblichen Immunschäden konnten von Kollegen nie reproduziert werden. Im Jahre 1994 kritisierten australische Wissenschaftler in einem Artikel in der Fachzeitschrift "Drug and Alcohol Review", dass von 35 Zitaten in einem Artikel von Dr Nahas insgesamt 28 von ihm falsch wiedergegeben worden waren.
Frau Manns Buch kann heute nicht mehr guten Gewissens empfohlen werden. Ein wirklich empfehlenswertes Werk wäre "Auswirkungen des Cannabiskonsums" von Dr. Dieter Kleiber und Dr. Karl-Artur Kovar, das als Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministers entstand.
Joe Wein
Augsburger Allgemeine
LESERBRIEF zu 'Bei Großpartys Drogen "im Griff"' (30.5.2001)
Prävention gegen Drogenmissbrauch braucht glaubwürdige Vorbilder,
wie der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises, Herr Hubert
Langer, beim Infoabend der CSU-Ortsgruppe Zusmarshausen
feststellte. Ohne Glaubwürdigkeit geht gar nicht. Dass 5,8 Prozent
der Erwachsenen in Deutschland voriges Jahr Cannabis konsumierten
(Bayern: ca. 400.000) und jeder vierte jüngere Erwachsene
Erfahrung damit hat, beweist aber, dass die Glaubwürdigkeit des
Staates bereits weithin in Frage gestellt wird!
Das Bundesverfassungsgericht erkannte schon 1994 an, "daß der
Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch
die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von
Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen." Das
Suchtpotenzial von Cannabis sei "sehr gering". Die grosse Mehrheit
der Konsumenten sind nicht abhängig. Eine "Einstiegsdroge" ist
Cannabis laut Experten auch nicht. Solange die Droge Alkohol legal
ist, kann deshalb ein Verbot der weniger riskanten Droge Cannabis
nur die staatliche Glaubwürdigkeit untergraben. Wer Cannabis
verteufelt, verharmlost damit ungewollt Heroin und Kokain.
Das Cannabisverbot verfehlt seit Jahren seinen Zweck. Offizielle
Studien zeigen, dass regelmässiger Cannabiskonsum in Deutschland
sogar weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wo Verkauf
und Besitz geringer Cannabismengen seit Jahrzehnten straffrei
sind. Strafverfolgung kostet knappe Steuergelder, die dann für
Aufklärung und Jugendprogramme fehlen. 1999 standen bezüglich
Cannabis 2.623 Besuchen bei Drogenberatungen 118.793
Ermittlungsverfahren durch die Polizei gegenüber (über eine halbe
Million Verfahren in 5 Jahren). Das zeigt, dass das Verbot
Probleme nicht verhindert, sondern nur vervielfacht. Eine
Straffreistellung von Cannabis, wie auch in der Schweiz geplant,
ist deshalb vernünftiger als die Fortsetzung der gescheiterten
Verbotspolitik.
Joe Wein
Oberbergische Volks-Zeitung
LESERBRIEF zu "Drogen-Aktion der JuLis war nur ein Joke", 28.5.2001
Die Aktion der Jungen Liberalen in der Gummersbacher Fußgängerzone
weist auf einen Widerspruch hin. Hätten die Jungen Liberalen
wirklich Cannabis konsumiert, dann wären sie bestraft worden. Weil
es sich aber "nur" um Tabak handelte, gab es keine juristischen
Folgen. Dabei ist Cannabis nach Ansicht von Experten weniger
schädlich als Nikotin und Alkohol, die in Deutschland pro Jahr
insgesamt etwa 140.000 Menschen das Leben kosten. Wo sind die
Cannabistoten? Realität und Gesetz stehen hier Kopf. Wirksame
Prävention wird erst mit einer glaubwürdigen Politik bezüglich
Alkohol, Nikotin und Cannabis möglich werden.
Ein Cannabisverbot selbst für Erwachsene macht seinen Konsum für
Jugendliche als Akt der Rebellion interessant. Das erklärt
vielleicht, warum es in Deutschland prozentual mehr regelmässige
Cannabiskonsumenten gibt als in den Niederlanden, wo
Cannabisbesitz schon seit einem Vierteljahrhundert straffrei ist.
Ermittlungsverfahren und Strafen schaden Menschen, ohne Schäden
durch Missbrauch zu verhindern. Allein in den letzten fünf Jahren
wurde in Deutschland gegen mehr als eine halbe Million Menschen
wegen Cannabis ermittelt, mit immensen Kosten für den
Steuerzahler. Die Niederlande und die Schweiz zeigen, dass es auch
anders geht. Cannabis gehört entkriminalisiert, der Handel
reguliert und besteuert und die Steuereinnahmen für Prävention und
Therapie verwendet.
Joe Wein
Anmerkung:
Dieser Leserbrief wurde von der Oberbergische Volks-Zeitung abgedruckt und ich bekam einen sehr freundlichen Brief von einem Mitglied der Jungen Liberalen im Oberbergischen Kreis (http://www.julis-oberberg.de. Auch eine Vorlage des Flugblatts das verteilt worden war, lag bei.
Schweriner Volkszeitung
LESERBRIEF zu "Straffreiheit bei kleinen Mengen an Cannabis", 17.5.2001
Die Mecklenburger CDU fordert mit ihrem Festhalten an Bestrafung
für Cannabis eine Fortsetzung einer gescheiterten Politik. Laut
wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland
3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis. In den Niederlanden, wo
Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es jedoch
nur 2,5 Prozent! Steigt der Konsum von Cannabis eigentlich trotz
oder wegen einer sechsstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren pro
Jahr? Im Jahr 2000 lag der Cannabiskonsum im Osten schon höher als
noch 1997 im Westen. Zwischen 18 und 59 haben 9 Millionen Menschen
in Deutschland Cannabiserfahrung. Ohne legale Quelle für
Erwachsene erwächst daraus ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt
ohne Besteuerung oder Altersgrenzen.
1999 wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis
eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine
Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung
bestehende Probleme nicht löst sondern nur ein Vielfaches an
zusätzlichen Problemen verursacht.
Alkohol mit 42000 Toten pro Jahr ist legal. Cannabis, ohne auch
nur einen einzigen Überdosistoten, ist verboten. Dieses
Widerspruch beraubt staatliche Drogenprävention ihrer
Glaubwürdigkeit.
Eine Entkriminalisierung, wie in der Schweiz geplant, wäre deshalb
auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Die Welt
LESERBRIEF zu "Heftige CDU-Kritik an Schweriner Drogenpolitik" vom 17.05.2001
Die Mecklenburger CDU fordert mit ihrem Festhalten an Bestrafung
für Cannabis eine Fortsetzung einer gescheiterten Politik. Laut
wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland
3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis. In den Niederlanden, wo
Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es jedoch
nur 2,5 Prozent! Steigt der Konsum von Cannabis eigentlich trotz
oder wegen einer sechsstellige Zahl von Ermittlungsverfahren pro
Jahr? Im Jahr 2000 lag der Cannabiskonsum im Osten schon höher als
noch 1997 im Westen. Zwischen 18 und 59 haben 9 Millionen Menschen
in Deutschland Cannabiserfahrung. Ohne legale Quelle für
Erwachsene erwächst daraus ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt
ohne Besteuerung oder Altersgrenzen.
1999 wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis
eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine
Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung
bestehende Probleme nicht löst sondern nur ein Vielfaches an
zusätzlichen Problemen verursacht.
Alkohol mit 42000 Toten pro Jahr ist legal. Cannabis, ohne auch
nur einen einzigen Überdosistoten, ist verboten. Dieses
Widerspruch beraubt staatliche Drogenprävention ihrer
Glaubwürdigkeit.
Eine Entkriminalisierung, wie in der Schweiz geplant, wäre deshalb
auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Darmstädter Echo
Leserbrief zu "Haschischhändler missachtet Rauchzeichen" (17.5.2001)
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Zwei Jahre Haft für
einen Angehörigen einer "harmlosen Hippie-Aussteigergeneration",
wie berichtet, werden uns Steuerzahler einen sechsstelligen Betrag
kosten. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in
Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis. In den
Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist,
waren es jedoch nur 2,5 Prozent! Jeder dritte Deutsche zwischen 18
und 24 hat inzwischen Cannabiserfahrung, insgesamt 9 Millionen
zwischen 18 und 59. Ohne legale Quelle für Erwachsene erwächst
daraus ein Schwarzmarkt ohne Besteuerung oder Altersgrenzen. 1999
wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis
eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine
Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung
bestehende Probleme nicht löst sondern nur ein Vielfaches an
zusätzlichen Problemen verursacht. Alkohol mit 42000 Toten pro
Jahr ist legal. Cannabis, ohne auch nur einen einzigen
Überdosistoten, ist verboten. Dieses Widerspruch beraubt
staatliche Drogenprävention ihrer Glaubwürdigkeit. Eine
Entkriminalisierung wie in der Schweiz geplant wäre deshalb auch
in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Anmerkung: Dieser Leserbrief wurde abgedruckt und ich bekam einen zustimmenden Brief von einem Leser der Zeitung der sich über diesen Brief gefreut hatte.
Fränkischer Tag
LESERBRIEF zu '"Kifferrunden" mit Freundin', 15.5.2001
Da steht ein junger Mann vor Gericht, nur weil er mit seiner
Freundin Cannabis geraucht hat, eine Substanz also, die weniger
schädlich ist als Alkohol oder Tabak. Die Rechnung für zahllose
Arbeitsstunden für Polizei, Staatsanwälte, Richter und
Bewährungshelfer für die nächsten zwei Jahre geht an uns
Steuerzahler. Warum eigentlich? Es wird Zeit, der Wahrheit ins
Auge zu sehen: Jeder vierte Deutsche unter 40 hat
Cannabiserfahrung. Strafverfolgung für Cannabis hat keine
konsumbeschränkende Wirkung. Laut wissenschaftlicher Studien
konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung
Cannabis, aber nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo Cannabis
seit mittlerweile 25 Jahren straffrei ist. In Deutschland fördert
das Verbot nur einen unbesteuerten Schwarzmarkt ohne
Alterskontrollen. Die rechtliche Gleichsetzung von Cannabis mit
Heroin macht die staatliche Drogenprävention unglaubwürdig.
Ausserdem wurden 1999 vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen
Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis als
Hauptgrund eine Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass
Strafverfolgung hier ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen
verursacht ohne bestehende Probleme zu lösen. Eine
Entkriminalisierung wie in der Schweiz wäre deshalb auch in
Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Franfurter Rundschau
LESERBRIEF zu "Beim Rauschgiftkonsum gehen viele Jugendliche ein
hohes Risiko ein" vom 27.4.2001
Der vor wenigen Tagen vorgestellte Sucht- und Drogenbericht der
Bundesregierung ist ein weiteres Indiz für die Sinnlosigkeit von
Strafandrohung gegen Cannabiskonsumenten. Trotz Verbot hatten
voriges Jahr bereits 9 Millionen Menschen in Deutschland Cannabis
probiert, um die Hälfte mehr als drei Jahre vorher. Gleichzeitig
hat sich der Konsum im Osten mehr als verdoppelt. Das Verbot
verhindert den Konsum nicht sondern führt nur zu einem
unbesteuerten Schwarzmarkt ohne Alterkontrollen. Die Kommission
für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments kam
schon vor zwei Jahren zum Schluss, "dass zwischen der
Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen
Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter
Zusammenhang besteht." Laut wissenschaftlicher Studien
konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung
Cannabis, aber nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo Cannabis
schon seit 25 Jahren straffrei ist. Cannabis ist zwar nicht völlig
harmlos, aber doch weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die
beide legal sind. Seine rechtliche Gleichstellung mit Heroin macht
deshalb nur die Drogenprävention unglaubwürdig. 118.793
Ermittlungsverfahren wegen Cannabis laut Bundeskriminalamt
brachten 1999 etwa vierzigmal mehr Menschen in Schwierigkeiten als
im selben Jahr wegen Cannabis als Hauptgrund eine Drogenberatung
aufsuchten. Verfolgung löst die Probleme nicht, sondern verursacht
zusätzliche Probleme. Die Schweiz handelt deshalb nur konsequent
wenn sie demnächst Cannabis straffrei stellen wird. Dieser Schritt
wäre auch in Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Focus Online
LESERBRIEF zu "Keine Cannabis-Freigabe", 26.4.2001
Der aktuelle Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung ist ein
weiteres Indiz für die Sinnlosigkeit von Strafandrohung gegen
Cannabiskonsumenten: 9 Millionen Cannabisprobierer, um die Hälfte
mehr als drei Jahre vorher. Das Verbot verhindert also den Konsum
nicht sondern führt nur zu einem unbesteuerten Schwarzmarkt ohne
Alterkontrollen. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997
in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis, aber nur
2,5 Prozent in den Niederlanden, wo Cannabis schon seit 25 Jahren
straffrei ist. Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und
Nikotin, die beide legal sind. Seine rechtliche Gleichstellung mit
Heroin macht nur die Drogenprävention unglaubwürdig. Vierzigmal
mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis als 1999 wegen Cannabis
als Hauptgrund eine Drogenberatung aufsuchten zeigen, dass
Verfolgung die Probleme nicht löst, sondern nur zusätzliche
Probleme verursacht. Eine Entkriminalisierung wie in der Schweiz
wäre deshalb auch in Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Thüringische Landeszeitung
LESERBRIEF zu "Die Szene wächst", 17.04.2001
Das Cannabisverbot hat keine mässigende Wirkung auf den Konsum,
wie der erwähnte Anstieg der Ermittlungsverfahren auf das 160fache
seit 1991 und die Zunahme um 15 Prozent allein im Vorjahr zeigen.
Nicht nur, daß das Gesetz Probleme mit Cannabis nicht verhindern
kann, es verursacht auch erhebliche zusätzliche Probleme. Deshalb
sollten Canabisbesitz zum Eigenkonsum und die Abgabe an Erwachsene
straffrei gestellt werden, wie in der Schweiz geplant und in den
Niederlanden seit 25 Jahren bewährt. Eine Studie der Schweizer
Suchthilfeorganisation SFA belegt die Sinnlosigkeit der
Strafverfolgung. Sie fand im Februar, daß in der repressiven
Westschweiz Cannabiskonsum sogar weiter verbreitet ist (39 Prozent
Lebenszeitprävalenz bei Männern 15-74) als in der toleranteren
Ost- (32 Prozent) und Südostschweiz (28 Prozent). Cannabis ist
nicht schädlicher als Alkohol und Nikotin. Es wird überwiegend
maßvoll gebraucht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1994,
daß sein Abhängigkeitspotenzial von Experten als "sehr gering"
eingeschätzt wird und daß es keine "Einstiegsdroge" ist. Dennoch
droht laut Gesetz selbst für den Besitz zum eigenen Konsum eine
Strafe von bis zu 5 Jahren. Laut den Zahlen des Bundeskriminalamts
bekamen 1999 etwa 40mal mehr Menschen nur mit Cannabis Probleme
mit der Staatsanwaltschaft als laut Sucht- und Drogenbericht des
Bundesgesundheitsministeriums wegen Cannabis als Hauptgrund eine
Drogenberatungsstelle aufsuchten. Die Niederlande und die Schweiz
zeigen, daß es auch ohne Kriminalisierung geht.
Joe Wein
Rhein-Neckar-Zeitung
LESERBRIEF zu "Kiloweise Haschisch in unauffälligen Sporttaschen",
12.04.2001
Das Cannabisverbot ist gescheitert. Selbst die Beschlagnahmung von
66 kg Haschisch in Mannheim ist kein wirklicher Erfolg. Der Zoll
schätzt dass die 15 bis 20 Tonnen Cannabisprodukte, die pro Jahr
beschlagnahmt werden, nur etwa 5-10 Prozent des
Schwarzmarktumsatzes darstellen. 2,4 Millionen Cannabiskonsumenten
gibt es in Deutschland. Das Verbot verhindert den Konsum nicht.
Rein statistisch verbrauchen 9600 Cannabiskonsumenten unter
320.000 Mannheimern jährlich mindestens 600 kg Cannabis. Wäre der
Handel legal dann könnte der Staat alljährlich in dieser Stadt
mehrere Millionen DM an Steuern einnehmen, beim Verkauf das Alter
der Kunden kontrollieren und beträchtliche Kosten für Polizei und
Justiz sparen. Stattdessen bereichern sich wie berichtet
Kriminelle, sogar mit Schusswaffen. Jugendschutz gibt es im
Schwarzmarkt nicht. Dem Steuerzahler bleiben nur Kosten. In den
Niederlanden, wo Cannabis seit 1976 straffrei ist, zahlen
Coffeeshops Steuern und prozentual mehr Konsumenten gibt es auch
nicht. Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die
legal sind und besteuert werden. Deshalb will sogar die Schweiz
jetzt dem niederländischen Vorbild folgen und den Besitz der
"weichen Droge" Cannabis straffrei stellen. Wann folgt
Deutschland?
Joe Wein
Braunschweiger Zeitung
LESERBRIEF zu "Moderner Spaß oder Einstiegsdroge?", 11.4.2001
Dass der Kripochef von Peine Cannabis als "Einstiegsdroge"
bezeichnet, zeigt dass er aktuelle Expertenaussagen nicht kennt.
"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den
Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar," fand z.B. eine
Studie für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) schon 1998.
Fast alle Heroinkonsumenten haben vorher auch Alkohol und Nikotin
konsumiert, ohne dass diese legalen Drogen als "Einstiegsdrogen"
verdammt würden. Eine Repräsentativumfrage für das
Bundesgesundheitsministerium ergab 1997 zudem, dass trotz
Strafandrohung 3,0 Prozent der Westdeutschen regelmässig Cannabis
konsumieren. In den Niederlanden sind es nach einem
Vierteljahrhundert Cannabisentkriminalisierung 2,5 Prozent! Eine
konsumvermindernde Wirkung des Verbots ist nicht ersichtlich,
verschlingt Strafverfolgung doch knappe öffentliche Mittel, die
dann für Prävention nicht zur Verfügung stehen. Seit der
Karlsruher Cannabisentscheidung vor sieben Jahren wurden rund eine
halbe Million Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet, zu
Milliardenkosten für uns Steuerzahler. Wäre es da nicht
vernünftiger, der Staat würde wie die Niederlande und künftig die
Schweiz den Cannabisbesitz straffrei stellen, den Verkauf an
Erwachsene besteuern und daraus bessere Aufklärung und
Jugendschutzmassnahmen finanzieren?
Joe Wein
Westfälische Rundschau
LESERBRIEF zu "Hasch-Freunde kassierten harte Strafen" (10.4.2001)
Cannabis sollte wieder straffrei sein. Selbst der Präsident der
Berliner Ärztekammer, Dr Günther Jonitz, hat inzwischen eine
Entkriminalisierung gefordert. In den Niederlanden ist sie seit 25
Jahren erprobt und in der Schweiz nun geplant.
Die Ansicht, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", wie im Artikel
behauptet, wird von Experten "überwiegend abgelehnt". So stellte
es das Bundesverfassungsgericht schon vor über sieben Jahren fest.
Solange die nach Ansicht von Gesundheitsexperten schädlicheren
Drogen Alkohol und Nikotin legal sind, überzeugt die
Strafandrohung des Gesetzes kaum. Es hat keine konsumminimierende
Wirkung, wie die nicht höhere Verbreitung in den Niederlanden
zeigt.
Gefängnis für Cannabis ist eine Verschwendung von Steuergeldern
und Menschenleben. Neun Monate Haft für Paul M. kosten uns
Steuerzahler über DM 40.000,-. Vielleicht wird ein anderer
Straftäter vorzeitig entlassen, um in den überfüllten Gefängnissen
Platz für Paul M. zu schaffen. Macht uns das sicherer?
Das Cannabisverbot richtet mehr Schaden an als es Nutzen bringt.
Wann wählt die Regierung endlich den Weg der Vernunft?
Joe Wein
Sindelfinger Böblinger Zeitung
LESERBRIEF zu "Regierung warnt vor Haschisch-Freigabe in der Schweiz" (2.4.)
Das Cannabisverbot schafft weit mehr Probleme als der Konsum von
Cannabis selbst: Im Jahre 1999 zählte das Bundeskriminalamt über
32 mal soviele Ermittlungsverfahren wegen Cannabisbesitz als das
Bundesgesundheitsministerium Besuche bei Drogenberatungen bei
denen es in erster Linie um Cannabis ging. Es ist nicht sinnvoll,
dass ein Gesetz viele neue Probleme schafft ohne die alten
Probleme zu lösen. Es ist sinnvoller, knappe Mittel für Aufklärung
auszugeben als für Anzeigen und Strafverfahren.
Bevor Sozialminister Repnik sich bei der Schweizer Regierung über
deren Reformpläne beschwert, sollte er sich einmal mit den Fakten
vertraut machen: 1997 verwendeten nach einer Studie für das
Bundesgesundheitsministerium 3,0 Prozent der Westdeutschen
regelmässig Cannabis. Im selben Jahr waren es in den Niederlanden,
wo Cannabis seit 1976 strafbefreit ist, 2,5 Prozent! Ähnliche
Zahlen über die Wirkungslosigkeit des Verbots liegen aus vielen
anderen Ländern vor.
Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, zwei
Drogen also, die auch im Weinland Baden-Württemberg legal sind.
Die Strafbefreiung der Cannabiskonsumenten ist eine vernünftige
Konsequenz aus der Erkenntnis, dass Strafverfolgung ihnen und der
Allgemeinheit mehr schadet als nützt. Im Übrigen unterstützen auch
Herrn Repniks christdemokratische Parteikollegen von der Schweizer
CVP die geplante Entkriminalisierung.
JOE WEIN
Stuttgarter Zeitung
LESERBRIEF zu "Das Doping beginnt heute schon in der Schule" (2.4.2001)
Wie soll die "gleich gerichtete Politik gegen Haschisch, Nikotin
und Alkohol," die Frau Caspers-Merk im Interview fordert, möglich
sein, wenn die am wenigsten schädliche dieser drei Drogen mit
Gefängnis bedroht ist während die anderen beiden Drogen legal
sind? Mit der unangemessenen Einstufung von Cannabis schafft sich
der Staat ein Glaubwürdigkeitsproblem bei der Jugend, das die
Prävention behindert.
Es stimmt auch nicht, dass es dem Schweizer Modell an Aufklärung
mangelt. Die soll nämlich nach dem Wunsch der Regierung
aufgestockt werden. Das ist vernünftig, denn Aufklärung ist
kosteneffektiver als Strafverfolgung. Auch in Deutschland würden
allein schon die Mehrwertsteuereinnahmen aus einem tolerierten
Cannabisverkauf ausreichen um die bundesweiten Mittel für
Drogenprävention zu vervielfachen, ohne finanzielle Mehrbelastung
für Nichtkonsumenten. Verlieren würden dabei nur die
Schwarzhändler.
Das Cannabisverbot schafft weit mehr Probleme als der Konsum von
Cannabis selbst: Im Jahre 1999 zählte das Bundeskriminalamt über
32 mal soviele polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen
Cannabisbesitz als das Bundesgesundheitsministerium Besuche bei
Drogenberatungen bei
denen es in erster Linie um Cannabis ging. Es ist nicht sinnvoll,
dass ein Gesetz viele neue Probleme schafft ohne die alten
Probleme zu lösen. Es ist sinnvoller, knappe Mittel für Aufklärung
auszugeben, als für Anzeigen und Strafverfahren.
JOE WEIN
Donaukurier (Eichstätt)
LESERBRIEF zu "Drogenproblematik darf nicht verharmlost werden",
25.3.2001
Die Eichstätter Polizei berichtete beim Elternabend der
Teilhauptschule Schottenau dass die Anzahl der Anzeigen wegen
illegalen Drogen (und dabei in erster Linie der weichen Droge
Cannabis) seit Jahren am Steigen sind. Diese Tatsache zeigt, dass
das Strafrecht hier als Mittel der Kontrolle versagt hat.
Cannabiskonsumenten haben keinerlei Schuldbewusstsein. Cannabis
ist keine Einstiegsdroge und weniger schädlich als die legalen
Drogen Alkohol und Zigaretten. Mit dem unangemessenen
Cannabisverbot verspielt der Staat nur die Glaubwürdigkeit, die er
zur Prävention bei gefährlicheren Drogen bräuchte.
Auch der internationale Vergleich spricht gegen die Wirksamkeit
des Verbotes: 3,0 Prozent der Westdeutschen aber nur 2,5 Prozent
der Niederländer greifen regelmässig zu Cannabis. Dabei hagelte es
1999 in Deutschland insgesamt 118.793 Anzeigen wegen Cannabis,
während der Besitz und Verkauf geringer Mengen von Cannabis in den
Niederlanden bereits seit einem Vierteljahrhundert toleriert wird.
Das Cannabisverbot ist nicht mehr zeitgemäss. Eine
Kriminalisierung eines Viertels unserer Jugend ist unsinnig.
Cannabisgebrauch und -missbrauch sind ein Thema für die
Gesundheitspolitik, nicht das Strafrecht. Die Schweiz will, wie
die Niederlande und Belgien, Cannabis entkriminalisieren. Es ist
nur eine Frage der Zeit bis auch Deutschland diesem Weg der
Vernunft folgt.
JOE WEIN
Westdeutsche Zeitung
LESERBRIEF zu "Liberale wollen Hasch-Konsum erlauben", 12.3.2001
Das Cannabisverbot hat versagt. Es ist höchste Zeit, dass wir die
Konsequenzen daraus ziehen, wie das die Düsseldorfer FDP gefordert
hat. Im Jahre 1999 gab es bundesweit 85.668 Anzeigen wegen
Besitzes oder Anbaus zum persönlichen Konsum, doppelt soviel als
nur sechs Jahre vorher. Laut offiziellen Studien konsumieren 3,0
Prozent der Westdeutschen, aber nur 2,5 Prozent der Niederländer,
regelmässig Cannabis. Das Verbot ist de-facto wirkungslos.
"Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ...
deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass
zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der
strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein
signifikanter Zusammenhang besteht," urteilte auch vor zwei Jahren
eine Untersuchungskommission des Schweizer Parlaments. Die Schweiz
will deshalb den Cannabisbesitz in naher Zukunft nicht mehr
bestrafen. Auch Deutschland sollte künftig auf glaubwürdige
Aufklärung statt auf Kriminialisierung friedlicher Mitmenschen
setzten.
JOE WEIN
Mitteldeutsche Zeitung
Leserbrief zu "Drogenkriminalität nimmt zu", 23.2.2001
Auch wenn die SPD in Sachsen-Anhalt meint, es "könne niemand
ernsthaft die Legalisierung von Cannabis fordern", der Präsident
der Berliner Ärztekammer, Dr Günther Jonitz hat vor wenigen Tagen
genau das getan. Auch die renommierte Schweizerische Fachstelle
für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) unterstützte am 15.2.
eine Cannabisentkriminalisierung. Eine Repräsentativstudie dieses
traditionsreichen Suchthilfeverbands fand nämlich, dass das Verbot
nicht die gewünschte Wirkung hat: Innerhalb der Schweiz ist der
Cannabiskonsum genau dort am weitesten verbreitet, wo die Strafen
am höchsten liegen.
Die Kriminalstatistiken zu Drogenvergehen, insbesondere bei
Cannabis, holen in den neuen Bundesländern weiterhin auf die
westdeutschen Zahlen auf, trotz härterer Strafverfolgung als im
Westen. Das zeigt dass eine Kriminalisierung der Konsumenten
illegaler Drogen wie Cannabis kein effektives Mittel zur Kontrolle
des Konsums ist. In den Niederlanden wurde Cannabis 1976
entkriminalisiert und die Regierung setzt seither auf Aufklärung
und Jugendschutzmassnahmen. 1997 waren etwa 3,0 Prozent der
Westdeutschen, aber nur 2,5 Prozent der Niederländer regelmässige
Cannabiskonsumenten. Das ergaben offizielle Studien beider Länder.
In Deutschland kosten weit über 110'000 Cannabis-Anzeigen pro Jahr
den Steuerzahler Hunderte von Millionen DM und halten die Polizei
von wichtigeren Aufgaben ab. Einnahmen aus einer
Cannabisbesteuerung würden es ermöglichen, das knappe Budget für
Sucht- und Drogenprävention in allen Bundesländern zu
vervielfachen. Stattdessen fliessen diese Gelder heute
unversteuert in die Taschen von Kriminellen.
Eine Politik mit guten Absichten aber schlechten Ergebnissen ist
schädlich. Der Bundestag sollte baldmöglichst Cannabis
entkriminaliseren, wie vor uns bereits die Niederlande, Belgien
und demnächst auch die Schweiz.
Joe Wein
Tagesanzeiger (CH)
Leserbrief zu "Schweiz im Visier des UNO-Drogenberichts",
21.2.2001
Kann es sein dass die Bürokraten der UN Drogenbehörde INCB ihre
eigenen Verträge nicht lesen? Wie sonst kann das INCB behaupten,
eine Legalisierung des Cannabiskonsums verstosse gegen die
Einheitskonvention von 1961? Dabei soll ein Verbot des Anbaus,
Konsums und Besitzes von Cannabis laut Artikel 2, Absatz 5 der
Konvention ausdrücklich nur dann erlassen werden, wenn nach
Meinung des Unterzeichnerstaats "die vorherrschenden Bedingungen
... es zum geeignetsten Mittel zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit und Wohlfahrt machen."
Die vergangene Woche veröffentlichte repräsentative Studie der
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
hat gezeigt, dass diese Bedingung keinesfalls erfüllt ist. So hat
sich die deutlich härtere Gangart gegen Cannabiskonsumenten in der
französischen Schweiz laut der Studie nicht ausgezahlt. Im
Gegenteil: In der Romandie haben 39 Prozent der 15- bis 74jährigen
Männer Cannabiserfahrung, in der cannabistoleranteren
Deutschschweiz nur 32 Prozent und im Tessin 28 Prozent. Ausserdem
berichtet ein höherer Prozentsatz der Westschweizer
Cannabiskonsumenten über psychische, physische und soziale
Probleme im Zusammenhang mit Cannabis als unter den Konsumenten in
der Deutschschweiz oder im Tessin.
Repression ist daher kein geeignetes Mittel, um Probleme im
Zusammenhang mit Cannabis zu reduzieren. Damit gibt es keinen
vernünftigen und auch keinen juristischen Grund für eine
Beibehaltung des Verbots. Cannabis gehört legalisiert, auch wenn
einige UN-Bürokraten deshalb um ihre Posten fürchten.
Joe Wein
Anmerkung:
Dieser Leserbrief wurde am 02.03.2001 abgedruckt. Der Verlag schickte mir sogar ein Belegexemplar per Luftpost. Der Tagesanzeiger ist eine der grössten deutschsprachigen Zeitungen der Schweiz.
Nordbayrische Nachrichten
LESERBRIEF zu "Kinder früh vor Suchtgefahr bewahren", 19.2.2001
Wer würde bei einem Blinddarmdurchbruch einen Polizisten statt
einen Arzt zu Rate ziehen? Ich frage mich nur, warum das
regelmässig beim Thema Drogen anders ist. Beim Drogenabend von SPD
und Kirche in Plech ("Kinder früh vor Suchtgefahr bewahren",
19.2.2001) nannte ein Kripobeamter Zahlen zum Suchtrisiko
verschiedener Drogen, einschliesslich Alkohol und Nikotin, die
jeder sachlichen Grundlage entbehren. Tatsächlich stufen Experten
das Abhängigkeitsrisiko der legalen Drogen Alkohol und Nikotin
deutlich höher ein als das von Cannabis, von dem es z.B. keine
körperliche Abhängigkeit mit ernsthaften Entzugserscheinungen wie
bei Alkohol gibt. Während deutsche Zigarettenraucher laut
Statistik mehr als 15 Zigaretten pro Tag konsumieren, sind die
überwiegende Mehrheit der Cannabiskonsumenten keine täglichen
Konsumenten. Die "Institute of Medicine"-Studie der amerikanischen
Regierung zu Cannabis fand denn auch im März 1999 dass der
folgende Anteil der Konsumenten folgender Drogen abhängig wird:
Nikotin: 32 Prozent. Alkohol: 15 Prozent. Cannabis: 9 Prozent.
Eine offizielle deutsche Studie kam für Cannabis auf einen noch
geringeren Wert. Bei Alkohol ist laut Suchtbericht des
Bundesgesundheitsministeriums die Rate der stationären Therapien
bezogen auf die Gesamtzahl der Konsumenten 12mal höher als bei
Cannabis. Man muss sich fragen, warum der Gesetzgeber den Gebrauch
einer weniger riskanten Droge bestraft aber die Risiken von
relativ riskanteren Drogen (Alkohol: 42'000 Tote pro Jahr) sogar
noch auf Steuerzahlerkosten verharmlost. Medizinisch gibt es
keinen Grund dafür. Das Deutsche Ärzteblatt schrieb am 27.10.2000:
"Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht
gestützt werden." Der Präsident der Ärztekammer Berlin sprach sich
kürzlich für die Straffreiheit von Cannabis für Erwachsene aus,
wie in den Niederlanden, Belgien und demnächst auch in der
Schweiz.
Joe Wein
SÜDKURIER, Tageszeitung für Bodensee, Schwarzwald und Hochrhein
Originalartikel nicht mehr verfügbar
LESERBRIEF zu einem Drogentod durch Heroin, 14.2.
Überholte Vorurteile sind keine solide Grundlage für sachliche
Politik. "Typische Drogenkarrieren, wo alles mit Haschisch
begann", seien das laut einem Polizeibeamten, wenn jemand an
Heroin stirbt ("U.21 kommt um Drogen nicht herum", 14.2.). Schon
1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die These von
Cannabis als "Einstiegsdroge" von Experten "überwiegend abgelehnt"
werde. 95 bis 98 Prozent der Cannabiskonsumenten landen nicht bei
Heroin: Den etwa 6 Millionen Deutschen die Cannabis konsumiert
haben stehen etwa 150'000 Heroinabhängige gegenüber, vierzigmal
weniger. Eine Heroinkarriere beginnt typischerweise bei Alkohol
und Nikotin, lange vor Cannabis, ohne dass diese legalen
Suchtmittel deshalb als "Einstiegsdrogen" gelten würden.
Als Argument gegen eine Entkriminalisierung von Cannabis ist das
tragische Schicksal von Heroinabhängigen nicht brauchbar. In den
Niederlanden, wo Cannabis schon vor 25 Jahren entkriminalisiert
wurde, beträgt die Heroinsterblichkeit einen Bruchteil der
deutschen Rate. Dort können Erwachsene Cannabis in lizenzierten
"Coffee Shops" einkaufen ohne dabei mit harten Drogen in Berührung
zu kommen, wie das auf dem deutschen Schwarzmarkt immer noch der
Fall ist. Studien im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und
des niederländischen Gesundheitsministeriums ergaben zudem, dass
es in Westdeutschland prozentual mehr regelmässige
Cannabiskonsumenten gibt (3,0 Prozent) als in den Niederlanden
(2,5 Prozent)!
Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ist deshalb völlig
ungeeignet, das Heroinproblem zu lösen. Eine Entkriminalisierung
von Cannabis, wie in den Niederlanden und Belgien Realität und in
der Schweiz geplant, ist in Anbetracht der kontraproduktiven
Resultate der bisherigen Verbotspolitik nur ein Gebot der
Vernunft.
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein
Luxemburger Wort 10.2.2001
Leserbrief zu "Streifall Cannabis", 10.2.2001
Wenn Herr Dr Lang meint, ein Ausbrechen von
Schizophrenie-ähnlichen Psychosen sei eines der Hauptargumente
gegen Cannabis, dann zeigt das nur, wie viele andere Argumente
inzwischen entkräftet worden sind. Der Prozentsatz der
Cannabiskonsumenten, die wegen Problemen Hilfe in Anspruch nehmen,
liegt im Promillebereich, niedriger als bei Alkohol.
"Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen
Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich
als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies
überwiegend noch angenommen wird", summierte die Studie von
Professor Kleiber und Professor Kovar für das deutsche
Bundesgesundheitsministerium ihre Ergebnisse. Herr Lang scheint
sich auf veraltete Studien zu stützen, denn die erst drei Jahre
alte Kleiber/Kovar Studie stellte fest dass "aufgrund der
vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis
eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht,
zurückgewiesen werden [muss]."
Herr Dr Lang nennt auch keine Belege für seine Behauptung,
Cannabis mache stärker abhängig als Alkohol. Tatsächlich schätzte
die "Institute of Medicine"-Studie im Auftrag der US-Regierung
erst 1999, dass 15 Prozent der Alkoholkonsumenten aber nur 9
Prozent der Cannabiskonsumenten jemals eine Abhängigkeit
entwickeln. Dass Nikotin ein noch höheres Suchtpotenzial hat,
steht bei einem Durchschnittsverbrauch von 15 Zigaretten pro Tag
unter deutschen Rauchern ausser Frage.
Wenn Herr Dr. Lang auf die 4,5 Prozent der Niederländer verweist
die 1997 Cannabis konsumiert haben, sollte er vielleicht auch die
4,7 Prozent der Franzosen oder 12,3 Prozent der Amerikaner
erwähnen, die 1998 laut dem aktuellen UN-Drogenbericht Cannabis
verwendeten. Diese Zahlen zeigen dass harte Strafen kein
geeigneteres Mittel zur Reduzierung des Cannabiskonsums sind als
sachliche Aufklärung.
Joe Wein
Badische Zeitung
LESERBRIEF zu Polizei: Infoabend in Hausen vom 22.1.2001:
Die These, Cannabis (Haschisch, Marihuana) sei eine
"Einstiegsdroge", die Herr Weiß auf dem Infoabend vertrat (Bericht
vom 22.1.2001), ist genauso veraltet wie das Cannabisverbot.
Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin. Jeder
vierte zwischen 15 bis 40 hat schon Erfahrungen damit. Belgien und
die Schweiz wollen in Zukunft den Besitz und Anbau von Cannabis
für den persönlichen Konsum nicht mehr verfolgen. Wann legalisiert
Deutschland?
Das Bundesverfassungsgericht urteilte schon 1994, die
Einstiegsdrogenthese werde von Fachleuten "überwiegend abgelehnt."
Oberstaatsanwalt Körner, der Autor des massgeblichen Kommentars
zum deutschen Drogenstrafrecht, lehnt diese These ebenfalls ab und
weisst darauf hin, dass es etwa vierzigmal mehr
Cannabiskonsumenten gibt als Heroinabhängige. Ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen diesen beiden völlig verschiedenen Drogen
wäre bei den Zahlen widersinnig.
Warum werden solche Thesen dann trotzdem noch verbreitet?
Zahlreiche Experten bestätigen inzwischen, dass Alkohol und
Nikotin gefährlicher sind (siehe Cannabisbericht der
Weltgesundheitsorganisation WHO von 1995). Das
Bundesverfassungsgericht fand, dass Experten die Suchtgefahr von
Cannabis als "sehr gering" einstufen. Das Deutsche Ärzteblatt
schrieb am 27. Oktober 2000: "Aus medizinischer Sicht wird kein
Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das
Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt
werden." (viele dieser Studien sind im Internet nachzulesen, z.B.
unter http://www.cannabislegal.de).
Man sieht, es sind nicht mehr viele Argumente für dieses veraltete
Verbot übriggeblieben, das ohnehin immer mehr ignoriert wird. 1999
gab es in Deutschland eine sechsstellige Zahl von
Ermittlungsverfahren wegen Cannabis, eine Verdoppelung in nur 6
Jahren. Diese Ermittlungsverfahren und Strafprozesse kosten den
Steuerzahler Unsummen und halten Polizei und Justiz von der
Verfolgung ernsthafter Verbrechen ab. Weil Cannabis verboten ist,
ist es auch steuerfrei, im Gegensatz zu Alkohol oder Tabak.
Offizielle Studien ergaben dass es in den Niederlanden, wo
Cannabis schon seit einem Vierteljahrhundert offiziell toleriert
wird, prozentual weniger regelmässige Cannabiskonsumenten gibt als
in Deutschland. Die Strafverfolgung als Mittel zur
Cannabiskontrolle ist gescheitert. Unsere Nachbarn haben erkannt,
dass es so nicht weitergehen kann. Wäre es nicht an der Zeit, aus
den Erfahrungen der Niederländer zu lernen und zumindest offen und
ehrlich über das Thema Cannabislegalisierung in Deutschland zu
diskutieren?
Joe Wein
Luxemburger Wort (19.1.2001)
LESERBRIEF
Der grüne Gesetzesvorschlag zur Depenalisierung von Cannabis ist
realistischer als die Polemik von Dr Lang (19.1.), dessen
alarmierend klingende Behauptungen längst von namhaften Experten
widerlegt wurden. Eine Expertise zu Cannabis, die der damalige
Bundesgesundheitsminister Seehofer in Auftrag gegeben hatte, fasst
z.B. 1998 ihre Ergebnisse wie folgt zusammen:
"Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen
Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich
als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies
überwiegend noch angenommen wird."
Ich will mich hier auf wenige Beispiele für die sachlichen Fehler
in der Argumentation von Dr Lang beschränken. Wir sollten uns bei
diesem wichtigen Thema um Sachlichkeit bemühen. Wer sich näher
informieren will kann dies z.B. im Internet unter
http://www.cannabislegal.de tun.
1. Geradezu absurd ist es, wenn Dr Lang versucht, die
Gefährlichkeit von Cannabis ausgerechnet mit der Tatsache zu
begründen, dass dabei im Gegensatz zu Alkohol keine tödliche
Überdosis möglich ist.
2. Ein einmal wöchentlicher Konsument steht nicht "permanent unter
dem Einfluss der Droge." Der Cannabiswirkstoff THC wird nämlich
relativ schnell in der Leber abgebaut. Was auch nach einer Woche
noch feststellbar ist, sind nur langsam ausgeschiedene
Abbauprodukte denen jegliche Rauschwirkung fehlt.
3. Warum preist Dr Lang das Beispiel Schweden an, wenn dort die
Drogensterblichkeit dreimal höher liegt als in den toleranten
Niederlanden (16 bzw. 5 Tote pro Million Einwohner z.B. im Jahr
1993)?
4. Seine Beobachtung, dass viele Opiatsüchtige vorher Cannabis
genommen hatten, zeigt eigentlich nur dass Cannabis heutzutage die
dritthäufigst konsumierte Droge nach Alkohol und Nikotin ist.
Letztere werden in der Regel lange vor Cannabis probiert, ohne
dass sie als "Einstiegsdrogen" in die Junkielaufbahn gelten
würden. Die These von Cannabis als "Einstiegsdroge" wird heute in
der Fachwelt laut Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts
"überwiegend abgelehnt."
5. Die Fachwelt ist sich auch weitgehend einig dass Cannabis keine
Ursache für Schizophrenie ist. Dr Wayne Hall, einer der Autoren
der aktuellen WHO-Studie zu Cannabis, betont dass Schizophrenie in
den letzten Jahrzehnten in Europa abgenommen hat obwohl
Cannabiskonsum gleichzeitig zugenommen hat.
6. Störungen des Immunsystems und der Fertilität wurden
ausschliesslich in Tierversuchen gefunden bei denen die
mehrhundertfache wirksame Dosis verabreicht wurde, weshalb auch
das amerikanische "Institute of Medicine" in seinem
Cannabisbericht für die amerikanische Regierung diese Studien für
wenig aussagekräftig hält.
Das Deutsche Ärzteblatt schrieb am 27.10.2000: "Aus medizinischer
Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot
befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische
Argumente nicht gestützt werden."
Joe Wein
Morgenpost
Leserbrief zum Artikel "
Der Haschmich mit dem Haschisch", 09.11.2000
Geht es bei der Bestrafung von Cannabiskonsumenten durch die
Führerscheinstellen wirklich um die Verkehrssicherheit? Wie
berichtet kann man mit Cannabis in der Tasche sogar Probleme
bekommen wenn man als Beifahrer unterwegs ist. Nehmen wir etwa
Leuten den Führerschein weil sie einen Kasten Bier im Kofferraum
haben? Wer eine Woche nach dem letzten Joint selber fährt und,
wegen einer Rasta-Frisur verdächtigt, zum Urintest gebeten wird
auf den warten DM 500 DM Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Die
Führerscheinbehörde behandelt ihn wie einen Alkoholiker der
betrunken gefahren ist.
Dabei liess unlängst das britische Verkehrsministerium den
Einfluss von Cannabis am Steuer wissenschaftlich untersuchen. Das
überraschende Ergebnis: Die Testpersonen fuhren unter Cannabis
sogar vorsichtiger als ohne, weil sie ihre Fahrfähigkeit eher
unterschätzen als überschätzen, wie das bei Alkohol oft der Fall
ist. Warum also die Strenge bei Cannabis, wenn man sich bei
Alkohol sogar ganz legal an die 0,8 Promille-Grenze herantrinken
darf?
Man könnte fast meinen, hier ginge es mehr darum, Hanfliebhaber
über Fahrverbote zu drangsalieren nachdem das
Bundesverfassungsgericht 1994 der unverhältnismässigen
Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten Grenzen gesetzt hat.
Joe Wein
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